Das künftige Sozialrechtsänderungsgesetz soll dem Missbrauch bei der Ausgleichszulage den Riegel vorschieben.
Konkret geht es um Personen, welche die so genannte Mindestpension konsumieren, obwohl sie nicht in Österreich ansässig sind. Die Ausgleichszulage beträgt derzeit 733 Euro. Wer berechtigt ist, eine Pension zu beziehen, bekommt mindestens diese Summe, wenn er nicht über entsprechende Nebeneinkünfte verfügt bzw. der Partner nicht eine hohe Pension bezieht. Allerdings wird die Leistung nur dann gewährt, wenn die Person nachweislich in Österreich aufhältig ist.
Nun soll schärfer gegen Pensionisten vorgegangen werden, wenn der Verdacht besteht, dass diese ihren Wohnsitz in Österreich nur vortäuschen. Bestehen begründete Zweifel, müssen diese Personen im Rahmen eines besonderen Verwaltungsverfahrens ihren Aufenthalt selbst beweisen.
Die Versicherungsträger überweisen die Ausgleichszulage dann auch nicht mehr automatisch sondern zahlen bar auf die Hand aus. Schließlich holen die Träger künftig die für die Gewährung der Leistung erforderlichen Angaben jährlich und nicht wie bisher alle drei Jahre ein.
Diese Regelung gilt übrigens sowohl für In- als auch für Ausländer. Bei beiden Gruppen gibt es immer wieder Verdachtsfälle, also Österreicher, die in ein Nachbarland beispielsweise wegen der dort günstigeren Lebenserhaltungskosten ziehen oder aber auch Ausländer, die im Ruhestand wieder in ihre Heimat zurückkehren.