"Mir reicht’s"

Immobilien-Unternehmer rechnet mit Österreich ab

"Ich habe die Nase voll. Jedes Monat irgendein Thema, das zulasten geht auch der Vermieter", beginnt Immobilien-Unternehmer Niki Stadler sein "Wut-Video".

Der österreichische Immobilien-Unternehmer Niki Stadler macht mit einem emotionalen Video auf LinkedIn seinem Ärger Luft: Er kündigt an, alle seine Immobilien zu verkaufen und sich möglicherweise komplett aus dem Standort Österreich zurückzuziehen. Auslöser ist ein aktuelles Urteil zur Wertsicherungsklausel, das Stadler als weiteren Tiefpunkt in einem "juristischen Wahnsinn" bezeichnet, der die gesamte Branche lähme. "Wenn DAS durchgeht, kannst du den Investitionsstandort Österreich zusperren. Oder wie es Christoph Leitl mal so treffend sagte: 'Österreich ist abgesandelt.' Es reicht. Wir müssen laut werden. Denn es geht nicht nur um Immobilien – es geht um Vertrauen, Rechtsstaatlichkeit und unsere wirtschaftliche Zukunft", schreibt Stadler zu seinem Video-Posting.

Mieten sei ein Grundbedürfnis, sagt er in seinem LinkedIn-Clip und fügt hinzu, dass er lieber eine Altbauwohnung einer bedürftigen Familie oder alleinerziehenden Müttern zur Verfügung stelle, aber sicher nicht mehr "asozialen Mietern, die sich hinter dem System namens Mietrechtsgesetz, Richtwert verstecken", so der Immo-Unternehmer. "Insbesondere ein Wiener Phänomen", fügt er hinzu. Er verweist auf Rückforderungen bei Wertsicherungen über Jahrzehnte hinweg und spottet über mögliche Werbekampagnen wie "wertsicherung-zurück.at". 

Stadler tobt: "Als Unternehmer in der Immobilienbranche ist man nur noch das Letzte hier in diesem Land und ich finde es auch eine Beleidigung gegenüber den Mietern, immer so zu tun, als würde man als Unternehmer oder als Vermieter mit einer komplett unmündigen Person, die nicht fähig ist zu wissen, was sie unterschreibt, ein Geschäft abschließen."

"Ich habe keinen Bock mehr ..."

Er droht: "Ich bin soweit, dass ich sage, ich habe keinen Bock mehr, Wohnungen perfekt zu sanieren, besonders im Altbau, für die du danach genauso viel Miete bekommst wie vorher." Es bleibe auch für all die anderen "Player" nichts übrig, als einfach abzuverkaufen. "Soll der Staat dann selber schauen, was er dann macht, wo er seine ganzen MRG-Wohnungen um 5 Euro pro Quadratmeter, in Wien zumindest, unterbringt."

Seine Botschaft ist deutlich: "Ich tue mir das nicht mehr an." Er fordert eine Debatte: "Ich bin gespannt, was ihr dazu sagt", beendet er seine Aufnahme Richtung seiner Follower gewandt.

Hintergrund: VfGH-Entscheidung zu Wertsicherungsklauseln

Das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) darf gewisse Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen untersagen. So entschied jüngst der Verfassungsgerichtshof (VfGH), wie er per Aussendung mitteilte. Zwei Immobilienunternehmen hatten die Aufhebung entsprechender Bestimmungen im Konsumentenschutzgesetz beantragt, blitzten damit aber vor dem VfGH ab.

Eines der beiden Unternehmen hatte zuvor als Vermieter einen Rechtsstreit mit einem Mieter vor einem Bezirksgericht verloren. Der Mieter berief sich dabei einerseits auf das Verbraucherschutzgesetz, das unter bestimmten Bedingungen Wertsicherungsklauseln unterbinde, die bereits innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsabschluss schlagend werden. Außerdem habe der Oberste Gerichtshof (OGH) 2023 entschieden, dass die Bestimmungen aus dem KSchG auch für Mietverträge gelten.

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