Keine Einigung über Insolvenzrechtsreform

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Die geplante Reform des Insolvenzrechts ist nicht im Ministerrat behandelt worden. Der Zeitplan sei gefährdet, dennoch hoffe man, dass eine Umsetzung wie geplant per Jahresanfang 2010 möglich sein werde, hieß es aus dem Justizministerium. Es gibt inhaltliche Einwendungen gegen die Reform von Ministerin Bandion-Ortner.

Laut "Presse" legt sich unter anderem das Sozialministerium gegen die geplante Insolvenzrechtsreform unter dem Motto "Retten statt ruinieren" quer. Entgegen dem Entwurf sollen etwa die Sozialversicherungen bereits erhaltene Beiträge nicht mehr in die Masse zurückzahlen müssen. Dabei gehe es um Zahlungen, die sie von insolventen Unternehmen vor der Konkurseröffnung erhalten haben. Damit würde der Anreiz für die Sozialversicherungen wegfallen, frühzeitig auf eine Eröffnung zu drängen, so der Zeitungsbericht.

Laut dem "Standard" stößt bei der SPÖ die Bevorzugung jener Banken, die Sanierungskredite gewähren, auf Unmut. Diese Kredite sollen nur mehr eingeschränkt angefochten werden können. Dadurch würden sie bessergestellt als etwa die Krankenkassen.

Die Grundzüge der Reform sollen aufrecht bleiben, die umstrittene Rückwirkung des Vertragsauflösungsverbots soll aber fallen, hatte noch vergangene Woche Franz Mohr, Leiter der Abteilung für Exekutions- und Insolvenzrecht im Justizministerium, in Aussicht gestellt. Ursprünglich hätte eine Vertragsauflösung, die bis zu drei Wochen vor Insolvenzeröffnung erklärt wurde, unwirksam sein sollen, um dem insolventen Unternehmen Sanierungschancen zu ermöglichen. Dies hätte aber die Rechte der Vertragspartner zu stark eingeschränkt, so die Kritik von Experten.

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