Keine Höchstgrenzen bei Managergehältern

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Die Vorschläge für Kodexregeln sehen weder Obergrenzen noch eine genaue Relation von fixen und variablen Bezügen vor.

"Struktur und Höhe der Managergehälter bleiben weiterhin in den Händen der Gesellschaften", so der Kapitalmarktbeauftragte des Finanzministeriums, Richard Schenz.

Grund für die Anpassung des Corporate Governance Kodex sind die - strenger ausgefallenen - EU-Empfehlungen für Managergehälter, die die Mitgliedsländer bis Jahresende umsetzen sollen. Weiters finden sich im neuen Kodex Anpassungen an das Aktienänderungsgesetz 2009.

Rechtlich bindend sind die am Freitag zur Begutachtung veröffentlichten Regeln freilich nicht. In Österreich börsenotierte Unternehmen haben sich dem Kodex freiwillig unterworfen. Wenn sich eine Firma an eine Regel nicht hält, muss sie dies aber künftig im Anhang des Geschäftsberichts begründen.

Konkret soll künftig die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und die persönliche Leistung des Vorstandsmitglied stärker berücksichtigt werden. Abfindungszahlungen sollen künftig maximal 2 Jahresgehälter ausmachen bzw. die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags nicht überschreiten. Die Umstände des Ausscheidens und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens sollten dabei ebenfalls berücksichtigt werden.

Die im "Standard" geäußerte Kritik der Arbeiterkammer an den neuen Regeln stören Schenz "in keinster Weise". Die AK fürchte Aktienkäufe und -verkäufe "wie der Teufel das Weihwasser" und wolle ohnehin nur gesetzliche Regelungen. Das Selbstregulierungssystem sei "durchaus wirksam".

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