WAZ/Funke fechten Patt bei Abstimmung über Dichand-Entlassung bei Gericht an.
Wien. Nächster Paukenschlag im Krimi um die Kronen Zeitung: Der deutsche Hälfte-Eigentümer, die WAZ
Funke-Gruppe, hat jetzt wie angekündigt eine Feststellungsklage auf Entlassung von Christoph Dichand als Krone-Herausgeber und -Chefredakteur eingebracht.
Spesen-Vorwürfe. Die Deutschen hatten bereits im März beantragt, Dichand mit sofortiger Wirkung abzusetzen. Hintergrund waren Vorwürfe gegen den Krone-Erben, u.a. Ski-Urlaube mit der Familie und Privatjet-Flüge in die Ferien als Spesen an die Firma verrechnet zu haben.
Gesellschafter-Votum war 50:50 ausgegangen
Die Krone-Gesellschafter stimmten am 22. März über den Abberufungsantrag gegen Dichand ab – es ging unentschieden aus. Dafür gestimmt hatte der WAZ-Vertreter (der 50 % der Anteile vertritt), dagegen stimmte der Anwalt, der die Familie Dichand und damit die zweiten 50 % vertritt. Wegen dieses Abstimmungs-Patts kam es zu keiner Weisung, die Dichand-Entlassung per sofort auszusprechen.
Das fechten WAZFunke beim Wiener Handelsgericht jetzt an. Wesentlicher Strang der Argumentation: Christoph Dichand (bzw. seine Anteile – er hält wie die Witwe des Zeitungsgründers und seine zwei Geschwister 12,5 % an der Krone) könnte nicht über seine eigene Entlassung mitstimmen. Ohne seine 12,5 % wäre der Antrag der Deutschen auf den Rauswurf mit 50:37,5 % durchgegangen.
Jetzt ist also das Handelsgericht am Zug.