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Bezeichnung "bekömmlicher" Wein nicht erlaubt

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Wein darf weder auf dem Etikett noch in der Werbung als "bekömmlich" bezeichnet werden. Der Begriff "bekömmlich" sei "eine gesundheitsbezogene Aussage", die nach EU-Recht für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent verboten sei, teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz mit (Az.: 8 A 10579/09.OVG).

Mit dieser Entscheidung lehnte das OVG die Klage einer Winzergenossenschaft aus der Pfalz ab, die auf den Etiketten ihrer Weine und in der Werbung "bekömmlich" verwendet. Dieser Begriff bringe bei Wein zum Ausdruck, dass er den Körper und seine Funktion nicht belaste oder beeinträchtige, teilte das Gericht mit. Dies sei eine "gesundheitsbezogene Aussage, die über das allgemeine Wohlbefinden" hinausgehe - und damit unzulässig.

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