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Einigung auf neue Grundpreisauszeichnung im Handel

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Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer haben sich auf einheitliche Regeln für die Größe der Schrift bei der Grundpreisauszeichnung geeinigt. Diese sehen vor, dass Grundpreise ab September 2010 in einer Schriftgröße von vier Millimeter angegeben werden, die Verkaufspreise in acht Millimeter, teilten das Konsumentenschutz zuständige Sozialministerium und die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) mit. Der freiwilligen Vereinbarung wollen sich "die Großen" im Lebensmittel- und Drogeriehandel anschließen, die etwa 85 Prozent des Marktes abdecken, hieß es weiter.

"Damit ist ein wesentlicher Schritt zur Entschärfung von Mogelpackungen gesetzt worden", betonte Sozialminister Rudolf Hundstorfer in einer Pressemitteilung. Bisher sei es häufig vorgekommen, dass der Grundpreis in kleiner, nur schwer lesbarer Schrift am Regalschild angebracht war. Damit sei es für Konsumenten bei ähnlichen Packungsgrößen aber unterschiedlichen Inhaltsmengen nur schwer möglich gewesen, den Grundpreis der Produkte zu vergleichen. Akut sei das Thema mit der Aufhebung der standardisierten Packungsgrößen in der EU im April 2009 geworden. Seither habe es eine Unmengen von Beschwerden über sogenannte "Mogelpackungen" - mit weniger Inhalt zum gleichen Preis - gegeben.

Erich Lemler, Obmann der Bundessparte Handel in der WKÖ begrüßte die Charta für die Grundpreisauszeichnung als "gute Kooperation im Sinne aller Beteiligten". "Es ist sowohl im Interesse der Kundinnen und Kunden als auch des Handels, dass es damit bessere Vergleichsmöglichkeiten beim Grundpreis von Waren gibt", unterstrich er einer Stellungnahme. Der Handel werde sich der Umsetzung dieser "konsumentenfreundlichen Preisauszeichnung" nach Maßgabe der Ressourcen so rasch wie möglich annehmen.

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