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Weingesetz-Novelle bringt Rebensaft im Tetrapak

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Konsumenten dürften in Zukunft nicht wenig staunen, wenn sie ihren Lieblings-Qualitätswein bald auch im Tetrapak oder in Bag-in-Boxes - also kleinen Fässern aus Karton - kaufen können. Grund dafür sind Änderungen, die das neue Weingesetz mit sich bringt. Landwirtschaftsminister Niki Berlakovich (V) schickte die Novelle am 15. Juli in Begutachtung. Einer der wichtigsten Punkte darin ist die Einführung einer neuen Qualitätsstufe in Form eines Weines ohne nähere Herkunftsangabe als "Österreich", jedoch mit der Angabe von Rebsorte und Jahrgang, heißt es in einer Aussendung des Agrarischen Informationszentrums (AIZ). Die österreichische Weinmarketinggesellschaft (ÖWM) ist jedenfalls nicht erfreut.

Durch diese Änderung sollen die Preise für Qualitäts- und Landwein stabil gehalten und eine entsprechende Wertschöpfung der heimischen Weinwirtschaft gesichert werden, erläutert Berlakovich. Konkret heißt das nun aber, dass Wein, der bisher nur als Tafelwein vermarktet werden durfte, den heimischen Top-Veltlinern zum Verwechseln ähnlich schauen könnte. Nötig macht die Gesetzesänderung die 2008 beschlossene EU-Weinmarktverordnung, die nun abgefedert in nationales Recht umgesetzt werde. Das Begutachtungsverfahren endet am 19. August.

Künftig wird Qualitätswein außerdem nicht mehr ausschließlich in Glasflaschen vermarktet. Zur "Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit" kann er auch in Tetrapak oder Bag-in-Boxes abgefüllt werden. Im Hinblick auf die önologischen Verfahren enthält das novellierte Weingesetz eine Umsetzung der vom EU-Weinrecht vorgegebenen Neuerungen bei der Aufbesserung und der Süßung. In erster Linie geht es um die Einführung neuer Grenzwerte und die Vereinfachung der Vorschriften.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Übertragung der Zuständigkeit zur Führung des Weinbaukatasters von den Bezirkshauptmannschaften auf die Bundeskellereiinspektion. Dies soll zu einer einheitlichen Handhabung des Katasters führen und die beim Landwirtschaftsministerium eingerichtete Datenbank vervollständigen. Dadurch werde eine effiziente Weinkontrolle gewährleistet, heißt es weiter.

Zusätzliche Mittel für Exportförderung

Die ÖWM soll künftig mehr finanzielle Möglichkeiten für Absatzsteigerungen auf Drittlandsmärkten erhalten. Dafür gibt es zusätzliche Mittel von einer Mio. Euro - innerhalb von fünf Jahren sollen diese auf zwei Mio. Euro ansteigen und auf diesem Niveau bleiben. Das Budget für die Investitionsförderung wird anfänglich rund zwei Mio. Euro betragen und sich auf fast sieben Mio. Euro erhöhen. Schwerpunkte will man hier vor allem bei der Kellertechnik setzen, wobei es um Rotweinbereitung, Gärsteuerung, Klärungs- und Filtertechnik, aber auch um Flaschenabfülllinien und Etikettiertechnik geht.

Im Rahmen der neuen Weinmarktordnung wird das Herkunftsschutzsystem des gemeinschaftlichen Lebensmittelrechtes auch für den Wein übernommen. Dieses unterscheidet zwischen Weinen mit beziehungsweise ohne geschützter Herkunftsbezeichnung. Der Begutachtungsentwurf zum Weingesetz sieht den Angaben zufolge jedoch vor, dass nicht die EU-üblichen Verkehrsbezeichnungen "Wein mit geschützter geografischer Angabe" oder "Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung" zu verwenden sind, sondern die traditionellen Begriffe "Landwein" (für Wein g.g.A.) und "Qualitätswein" (für Wein g.U.) beibehalten werden können. Der bisherige Begriff "Tafelwein" soll wegfallen und auch in Österreich durch den Begriff "Wein" ersetzt werden. Aufgrund einer Übergangsbestimmung können Weine, die bis Ende 2010 gemäß den alten Bezeichnungsvorschriften vermarktet oder etikettiert werden, weiterverkauft werden.

Bei der ÖWM hat man mit der Änderung wenig Freude: "Wir sind mit der EU-Regelung nicht glücklich. Hier haben sich die Billigproduzenten und Handelslobbys durchgesetzt", wird Geschäftsführer Willi Klinger in der Tageszeitung "Kurier" zitiert. Mit einem Passus im neuen Gesetz soll aber verhindert werden, dass ein See von Grünen Veltlinern entsteht, so Klinger. Wollen Produzenten die Sorte draufschreiben, müssen sie sich - wie bei Landwein auch - an eine 9.000-Kilo-Ertragsbeschränkung pro Hektar halten und außerdem 85 Prozent sortentypische Trauben verwenden.

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