Gagen-Affäre um Meinl-Gutachter spitzt sich zu

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Die Strafanzeige gegen Havranek wegen dessen Honorarforderung wird nun von derselben Behörde geprüft, die die Rechnung nicht beanstandete.

Die Affäre um das Megahonorar für den wegen Befangenheit abgesetzten Sachverständigen in der Causa Meinl, Thomas Havranek, wird immer pikanter. Wie berichtet, hatte Havranek der Staatsanwaltschaft für seine Tätigkeit vom 27.8. 2008 bis 3.7. 2009 ein Honorar von 727.920 Euro in Rechnung gestellt. Und zwar für 985,5 eigene und 3.899,5 Arbeitsstunden von Hilfskräften. Resultat der Arbeit war ein 23-seitiges Vorgutachten mit über 80 inhaltlichen Fehlern.

Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl brachte Ende November Strafanzeige gegen Havranek wegen Verdachts auf versuchten Betrug bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft ein. Im Vergleich zu den Kosten des viel aufwendigeren Bawag-Gutachtens sei Havraneks Honorarforderung unangemessen hoch. Es liege der Verdacht nahe, dass der Gutachter „versuche, nicht geleistete Tätigkeiten zu verrechnen“.

Behörde prüft sich selbst

Der Fall wurde jetzt von der Korruptionsstaatsanwaltschaft an die Staatsanwaltschaft Wien abgetreten. Das Pikante: Genau dieser Behörde hatte Havranek seine Honorarnote vorgelegt, der zuständige Staatsanwalt Markus Fussenegger fand daran nichts zu beanstanden.

Auf Basis der Weinzierl-Anzeige muss nun also dieselbe Behörde – vielleicht gar derselbe Beamte – die Korrektheit einer Rechnung prüfen, die damals durchgewunken wurde. Die Behörde prüft sich demnach selbst – die Vermutung liegt nahe, dass man nicht allzu kritisch vorgehen wird, um eigene Entscheidungen nicht in Frage zu stellen.

Staatsanwaltschaftssprecher Gerhard Jarosch zu ÖSTERREICH: "Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat klare Zuständigkeiten, die betreffende Angelegenheit fällt anscheinend nicht darunter.“ Fussenegger werde die Sache aber kaum selbst übernehmen. "Und man kann sich überlegen, ob man die Causa vielleicht an eine andere Staatsanwaltschaft überträgt.“

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