EU-Gericht entschied

Maximal 1.135 Euro bei Gepäck-Verlust

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Gemäß dem Abkommen von Montreal muss eine Fluglinie nicht mehr als diesen Betrag rückerstatten. Es sei denn, der Passagier hat einen Zuschlag gezahlt.

Bei Verlust von Reisegepäck haben Flugpassagiere Anrecht auf maximal 1.134,71 Euro Entschädigung. Dies entschied der Europäische Gerichtshof am Donnerstag. Ein Flugpassagier hatte die spanische Billigairline "Clickair" auf 3.200 Euro Schadensersatz geklagt, nachdem sein Koffer auf dem Flug von Barcelona nach Porto verloren gegangen war.

Abkommen von Montreal

Nach EU-Recht gelte für die Haftung eines Luftfahrtunternehmens gegenüber Fluggästen und für deren Gepäck das internationale Übereinkommen von Montreal, so die EU-Richter. Dieses sieht vor, dass Airlines bei der Beförderung von Reisegepäck für dessen Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung nur bis zu einem Betrag von 1.000 Sonderziehungsrechten (etwa 1.134,71 Euro) pro Reisenden haften.

Zuschlag ermöglicht Ausnahme

Eine Ausnahme bestehe nur dann, wenn der Reisende bei der Übergabe des Gepäcks an das Luftfahrtunternehmen das Interesse an der Ablieferung am Bestimmungsort betragsmäßig angegeben und einen Zuschlag entrichtet habe. Dann habe die Airline grundsätzlich bis zur Höhe des angegebenen Betrags Ersatz zu leisten.

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