Auch deutsche Privatsender fördern Film

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Die zuletzt ins Stocken geratene deutsche Filmförderung fasst langsam wieder Tritt. Nach den öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten haben jetzt auch die privaten Fernsehsender ein Abkommen mit der Filmförderungsanstalt (FFA) unterzeichnet. Wie die FFA und der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) übereinstimmend mitteilten, stellen die privaten Sender in diesem Jahr insgesamt 13,5 Millionen Euro für die Filmförderung zur Verfügung.

Der Betrag setzt sich zusammen aus 5 Millionen Euro an Barmitteln sowie 8,5 Millionen Euro, die in Form von sogenannten Medialeistungen wie Werbesendungen für Kinoprojekte erbracht werden. Damit seien die Mittel um 1,5 Millionen Euro aufgestockt worden.

ARD und ZDF hatten ein entsprechendes Abkommen bereits Ende Mai unterzeichnet. Darin verpflichteten sie sich, der FFA für das laufende Haushaltsjahr insgesamt 11 Millionen Euro für Projektförderungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich stellen die öffentlich-rechtlichen Sender Medialeistungen in Höhe von 3 Millionen Euro sowie Fördermittel für Gemeinschaftsproduktionen von Kino und Fernsehen in Höhe von 4,6 Millionen Euro bereit.

FFA-Vorstand Peter Dinges betonte dazu in einer Presseerklärung, damit hätten sowohl die öffentlich-rechtlichen als auch die privaten Sender "ein Signal gesetzt, sich auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zur bundesweiten Filmförderung zu bekennen". VPRT-Präsident Jürgen Doetz meinte, damit hätten sich auch die privaten Sender "wiederum als verlässlicher Partner der Filmwirtschaft erwiesen". Das jetzige Abkommen sei allerdings zunächst nur für ein Jahr abgeschlossen worden, da ab Herbst mit einer weiteren Novellierung des Filmförderungsgesetzes zu rechnen sei.

Kinobetreiber fühlen sich benachteiligt

"Den Sand im Getriebe haben andere zu verantworten", meinte Doetz, offenbar auch unter Anspielung auf die Klage von Kinobetreibern gegen die Kinoabgabe an die FFA, die möglicherweise sogar noch beim Bundesverfassungsgericht landen könnte. Die Kinobetreiber hatten gegen die jetzige Form der Abgabe mit Erfolg vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt. Sie fühlen sich benachteiligt, da die Abgabe für die Kinos fix nach Umsatz festgelegt ist, andere Zahler wie beispielsweise Fernsehsender sie aber frei aushandeln können.

Sollte ein neues Filmförderungsgesetz kommen, so muss es nach Ansicht von Doetz "eine Regelung mit Augenmaß sein und auch den Wert des Senderengagements auf Bundes- und Landesebene ins Verhältnis zu den Beiträgen der anderen Einzahler setzen". Hierfür gebe es "gute Signale aus der Politik und vom zuständigen Kulturstaatsminister", meinte Doetz. "Der konstruktive Einsatz Bernd Neumanns und seines Stabs bildet nicht zuletzt die Basis für die jetzt vorliegende Einigung und das anstehende Gesetzgebungsverfahren."

Neumann hatte in dem Streit, der die gesamte Filmförderung des Bundes ins Trudeln brachte, zuletzt angeregt, dass den Kinobetreibern für die geplante flächendeckende Digitalisierung der deutschen Kinolandschaft als Anschubfinanzierung in den nächsten fünf Jahren bis zu 40 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Als Gegenleistung erwarten er und die FFA die Rücknahme der Klagen der Filmtheaterbesitzer gegen die Kinoabgabe und die "vorbehaltlose Zahlung der Abgabe".

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