Mehr Kontrolle für Öffentlich-Rechtliche

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Die EU-Kommission verschärft die Kontrolle für staatliche Beihilfen zur Finanzierung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten. Das betrifft auch den ORF. So soll mehr Gewicht auf die Rechenschaftspflicht gelegt werden, wobei die "globalen Auswirkungen staatlich finanzierter neuer Mediendienste transparent geprüft" werden sollen. Ziel sei, sowohl öffentlichen wie privaten Medienveranstaltern mehr Rechtssicherheit im Hinblick auf Investitionen zu geben. Das österreichische Medienstaatssekretariat will die Rundfunk-Mitteilung der Kommission "im Detail prüfen", sie enthalte allerdings "keine großen Überraschungen", so Marcin Kotlowski, Sprecher von Medienstaatssekretär Josef Ostermayer.

EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte, man wolle den Mittelweg zwischen den Interessen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und der privaten Medienveranstalter für einen gesunden Wettbewerb finden. EU-Medienkommissarin Vivane Reding meinte, es gehe vor allem darum, die dynamische Online-Medienlandschaft zu erhalten. Dazu müsse sichergestellt werden, dass die Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht durch Wettbewerbsverzerrungen das Angebot der Onlinedienste und von Printmedien beeinträchtigen.

Neu: Vorabprüfung

Die wichtigsten Änderungen der neuen Regeln, die die Rundfunkmitteilung der Kommission aus 2001 ersetzen, sind die Vorabprüfung wesentlicher neuer Dienste der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, also die Abwägung der Marktauswirkungen gegen den Wert für die Bürger, sowie Erläuterungen zur Einbeziehung entgeltpflichtiger Dienste in den öffentlich-rechtlichen Auftrag. Weiters spricht sich die Kommission für eine "wirksamere Kontrolle von Überkompensierungen und Überwachung der Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags auf einzelstaatlicher Ebene" aus.

Zudem soll der finanzielle Spielraum der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erhöht werden, etwa durch die Erlaubnis, Rücklagen zu bilden. Die Frage der Finanzierung von öffentlich-rechtlichen Sendern liegt in der Kompetenz der einzelnen Mitgliedsstaaten, eine Mischfinanzierung wie etwa beim ORF wird durch die neue Rundfunkmitteilung nicht angezweifelt. Die Mitteilung enthalte "keine Überraschungen, aber einige Klarstellungen, die uns in der mittelfristigen ORF-Planung helfen". Auf das laufende Beihilfeverfahren, das im Sommer oder frühen Herbst abgeschlossen werden soll, habe sie keine Auswirkungen.

Klarstellung für kleinere Mitgliedstaaten

Laut ORF habe die Kommission mit der Rundfunkmitteilung "den vermissten Klarstellungen hinsichtlich kleinerer Mitgliedstaaten Rechnung getragen". Der ORF begrüßt, dass mit der Rundfunkmitteilung etwa der Ansatz, das Programmspektrum des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf Bereiche zu reduzieren, die für kommerzielle Anbieter wirtschaftlich uninteressant sind, "verworfen" werde. "Aus Sicht des ORF kommt dem nationalen Gesetzgeber nach der Rundfunkmitteilung der notwendige Spielraum zu, den ORF mit jenen finanziellen Mitteln auszustatten, ohne die er als nationaler Anbieter in einem vergleichsweise kleinen Markt gegen die gleichsprachige Konkurrenz aus dem deutschen Nachbarmarkt nicht bestehen könnte", so die Stellungnahme des Senders. Für das laufende österreichische Beihilfeverfahren erwartet auch der ORF kaum Änderungen, "weil die meisten Punkte auch im österreichischen Verfahren schon diskutiert wurden".

Die private Konkurrenz des ORF hat sich in mehreren Zeitungen in einem als Anzeige geschalteten offenen Brief zum Thema ORF zu Wort gemeldet. Dort stellen die Privaten ihre bekannten Forderungen nach einer klaren Definition des öffentlich-rechtlichen Auftrags, der Abschaffung der Werbung in der ORF-Prime Time, das Verbot von Product-Placement und die Aufhebung des Durchrechnungszeitraumes.

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