Schweizer Parlament uneinig über TV-Alkoholwerbung

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Eine Einigungskonferenz ist nötig, um die Alkoholwerbung im Fernsehen in der Schweiz zu regeln. Der Ständerat, die Parlamentskammer, in der die Kantone repräsentiert sind, ist für ein Verbot. Der Nationalrat, die andere Kammer, hat sich zum dritten Mal mit 92:71 Stimmen für eine Liberalisierung ausgesprochen.

Derzeit ist die Werbung für Bier und Wein in der Schweiz auf allen SRG-Sendern sowie in den Schweizer-Werbefenstern von ausländischen Fernsehanbietern verboten. Hingegen dürfen lokale Fernsehsender und die Privatradios für diese Alkoholika Werbung machen.

Diese Gesetzgebung steht im Widerspruch zur EU-Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen". Gemäß dieser Richtlinie unterstehen im Ausland ausgestrahlte Werbefenster einzig den Gesetzen im Land des Senders. Da etwa in Deutschland Werbung für Bier und Wein erlaubt ist, muss dies auch für deutsche Privatsender gelten, die Schweizer Werbefenster betreiben.

Beide Schweizer Kammern haben bereits entschieden haben, am EU-Filmförderungsprogramm MEDIA teilzunehmen. Dieses bedingt, dass die Schweiz die EU-Fernsehrichtlinie respektiert. Der Bundesrat, die Schweizer Regierung, schlug deshalb vor, das Werbeverbot zu lockern - auch für die SRG-Sender.

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