Der Reform der SRG (Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft) mit einer einzigen Direktion steht nichts mehr im Weg. Das auch für Kommunikation zuständige Verkehrsministerium hat neue Statuten genehmigt. So sollen die Strukturen gestrafft und Doppelgleisigkeiten beseitigt werden. Künftig wird die ganze SRG der alleinigen strategischen Leitung des nationalen Verwaltungsrates und der alleinigen operativen Führung des Generaldirektors unterstellt.
Die Direktoren von Radio und Fernsehen sind dann ausschließlich dem Generaldirektor und nicht mehr Regionalvorständen unterstellt. Der Generaldirektor selbst wird diesen Gremien nicht mehr angehören. Dem nationalen Verwaltungsrat werden weiterhin die Präsidenten der SRG-Regionalgesellschaften angehören.
Die Schweizer Regierung (Bundesrat) hatte im Rahmen der neuen Konzession für die SRG vom 28. November 2007 von der SRG verlangt zu prüfen, ob ihre Strukturen noch den heutigen Anforderungen von Corporate Governance und Effizienz genügen. Mit der Statutengenehmigung durch das Kommunikationsministerium ist die vom Bundesrat verlangte Reform realisiert und definitiv verabschiedet worden. Ende Juni hatte der SRG-Verwaltungsrat für 2010 ein Sparpaket beschlossen.