Anlegerurteil nicht erfüllt:

Meinl-Bank-Guthaben bei OeNB gepfändet

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Die Staatsanwaltschaft prüft den Verdacht auf falsche Zeugenaussage.

Die Meinl Bank hat ein Urteil in der Anlegercausa um die ehemalige Immobilienfirma Meinl European Land (MEL) nicht erfüllt. Daraufhin wurden die Guthaben des Geldinstituts bei anderen Banken gepfändet. Auch rund drei Mio. Euro, die die Meinl Bank bei der Nationalbank (OeNB) über die unpfändbaren Mindestreserve hinaus veranlagt hat, wurden laut Medienberichten gerichtlich exekutiert.

Falsche Beratung
Kläger war der ukrainische Chef eines Energiekonzerns, der nach eigenen Angaben seine "Familienreserve" sicher anlegen habe wollen und bei der Beratung nicht auf das Risiko der Papiere hingewiesen worden sei. Da half der Meinl Bank auch nicht, dass er mit zwei Beratern, die beide ein abgeschlossenes Wirtschaftsstudium haben, beim Informationsgespräch war: Das Handelsgericht und das Oberlandesgericht urteilten, dass die Bank falsch beraten habe und der Kläger sein Geld zurückbekommen müsse.

Falsche Zeugenaussage
Allerdings ist der Fall nun doch nicht abgeschlossen, denn die Meinl Bank hat auf Wiederaufnahme geklagt, da sie nach dem Ersturteil von einer falschen Zeugenaussage erfahren hat. Nun prüft der Staatsanwalt den Verdacht auf falsche Zeugenaussage.
 

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