MEL-Anleger blitzte mit Klage gegen Berater ab

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Ein Anleger der ehemaligen Meinl European Land (MEL, heute Atrium Real Estate) ist beim Landesgericht Salzburg mit einer Schadenersatzklage gegen seinen Finanzberater abgeblitzt. Der Kläger habe in der Verhandlung vorgebracht, keine riskante Veranlagung zu wünschen, habe sich jedoch im Beratungsgespräch als ertragsorientiert und aufgeschlossen bezeichnet. Dies habe das Gericht als mittlere Risikobereitschaft eingestuft, teilte die Meinl Bank mit.

Der Anleger hatte 2005 und 2007 insgesamt 1.755 Stück MEL-Zertifikate erworben und 2008 wegen des Kurssturzes auf Schadenersatz geklagt. In dem Urteil heißt es laut Meinl Bank, dass es eine "allgemein bekannte Tatsache" sei, dass "der Ankauf von Aktien in hohem Maße risikoträchtig sein kann". Dieses Risiko müsse jedem "Durchschnittsmenschen" bewusst sein. Die Beratung sei somit anlage- und anlegergerecht erfolgt.

Im Anlegerprofil habe der Kläger außerdem angekreuzt, dass er auch für Anleihen von Banken, offene Immobilienfonds, gemischte Fonds, Aktien und Aktienfonds die notwendige Kenntnisse und Erfahrungen besitzt. Außerdem, so das Gericht laut Meinl Bank, sei aus den Unterlagen der Meinl-Bank-Vertriebstochter Meinl Success hervorgegangen, dass es sich bei dem MEL-Papier um eine Immobilien-Aktie handle und es zu Wertschwankungen kommen könne.

Die Meinl Bank - in dieser Causa selbst nicht beklagt - sieht sich durch das am 5. Jänner zugestellte Urteil naturgemäß bestätigt. Dem Anwalt des Beraters, Johannes Neumayer, warf Bankvorstand Peter Weinzierl in einer Aussendung "kontrollierte Zweck-Schizophrenie" vor. Neumayer trete nämlich ansonsten als "Retter der Kleinanleger auf" gegen die Meinl Bank auf. "In Salzburg hat Dr. Neumayer nun mit einer Argumentation gewonnen, die diametral dem widerspricht, was er sonst gegen die Meinl Bank vorbringt."

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