Es ist keine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung der Hedgefonds nachzuweisen.
Das Landgericht Stuttgart hat die milliardenschwere Schadensersatzklage von Hedgefonds gegen den VW-Großaktionär Porsche abgewiesen. Die Klage sei unbegründet, erklärte Richterin Carola Wittig am Montag in Stuttgart. Porsche sei keine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung der Hedgefonds nachzuweisen.
Rund zwei Dutzend amerikanische Hedgefonds, darunter Branchengrößen wie Glenhill Capital und Viking, forderten von der Porsche-Holding 1,36 Mrd. Euro Schadensersatz. Sie sehen sich von Porsche getäuscht, weil der Sportwagenbauer im Frühjahr 2008 die Übernahme des viel größeren Wolfsburger Konzerns heimlich geplant, dies aber bis Ende Oktober öffentlich abgestritten habe. Das habe sie zu Aktiengeschäften veranlasst, die ihnen nach Bekanntwerden des Übernahmeplans hohe Verluste einbrockten.