Die Regierung will das Homeoffice-Gesetz ausweiten. Was das für Arbeitnehmer künftig bedeutet.
Das Homeoffice-Gesetz, das seit dem 1. April 2021 die Heimarbeit gesetzlich regelt, soll nun ausgeweitet werden: auf ein Telearbeitsgesetz. Nach Informationen der APA sieht der Gesetzentwurf nun das Arbeiten außerhalb der eigenen vier Wände vor.
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Das bedeutet, dass künftig auch bei Angehörigen, in Bibliotheken oder im Kaffeehaus gearbeitet werden kann, teilt das Wirtschaftsministerium mit. Mit der Neuregelung wurde der Unfallschutz erweitert, damit Arbeitnehmer auch außerhalb ihres Wohnsitzes versichert sind. Darauf haben sich Finanz- und Sozialministerium, die Träger der Unfallversicherung sowie die Sozialpartner und Industriellenvereinigung geeinigt.
Homeoffice-Gesetz aus Corona-Zeit
Das Homeoffice-Paket wurde im Rahmen der Covid-19-Pandemie beschlossen, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren.