Auch die Umstrukturierungshilfe wurde vom EU-Gericht nicht infrage gestellt
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Mittwoch eine Klage (T-162/10) der österreichischen Air-Berlin-Tochter Niki Luftfahrt gegen die Übernahme der Austrian Airlines (AUA) durch die deutsche Lufthansa abgelehnt. Auch die Klage von Niki Luftfahrt gegen die von Österreich gewährte Umstrukturierungsbeihilfe (T-511/09) an die AUA wurde in einem weiteren Urteil abgelehnt.
Nach Auffassung der EU-Richter konnte keines der von Niki Luftfahrt angeführten Argumente die beiden Entscheidungen der EU-Kommission infrage stellen. Es sei Niki insbesondere nicht gelungen, die Feststellung der EU-Kommission zu widerlegen, wonach die Übernahme der AUA durch die Lufthansa nur für die Strecken Wien-Stuttgart, Wien-Köln/Bonn, Wien-München und Wien-Frankfurt am Main sowie Wien-Brüssel Anlass zu ernsthaften Wettbewerbsbedenken gegeben habe. Auch habe Niki Luftfahrt nicht nachweisen könne, dass die von Lufthansa und AUA angebotenen Zusagen nicht hinreichend waren, um diese Zweifel zu zerstreuen.
Darüber hinaus hat Niki Luftfahrt nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs nicht den Nachweis erbracht, dass die EU-Kommission einen Fehler begangen habe, indem sie festgestellt hat, dass die staatliche Beihilfe zugunsten von Austrian Airlines, die in dem von Lufthansa zu zahlenden negativen Preis enthalten war, als Umstrukturierungsbeihilfe gegen EU-Recht verstieß. Die Beihilfe diente dem Schuldenabbau der Austrian Airlines und stand im Zusammenhang mit einem Umstrukturierungsplan, mit dem die Wiederherstellung ihrer langfristigen Überlebensfähigkeit gewährleistet werden sollte.
Die EU-Kommission hatte die AUA-Übernahme durch Lufthansa 2009 unter Auflagen genehmigt. Gegen diese Entscheidung der EU-Kommission wurde von Niki beim Europäischen Gerichtshof eine Klage auf Nichtigerklärung erhoben.
Niki fliegt seit drei Jahren - so wie die AUA - unter deutschen Fittichen. Im November 2011 hatte der Lufthansa-Rivale Air Berlin die von Niki Lauda gegründet Airline komplett übernommen.