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OE24 – LVA24 Sammelklage „Variable Kredite“

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Der etablierte Prozessfinanzierer LVA24, ein Mitglied der Green Finance Group AG, startet gemeinsam mit der Rechtsanwaltskanzlei ALIANT Helml Rechtsanwälte GmbH eine brandneue Sammelklage zum Thema „Zinsschäden“ bei variablen Krediten. 

Nachdem sich der erfahrene Prozessfinanzierer LVA24 im Zusammenhang mit dem Thema „Spätrücktritte“ mit der Versicherungswirtschaft angelegt hat, wird nun die Kreditwirtschaft ins Visier genommen.

Dazu haben wir Hr. Dir. Gerald Frühauf, Vizepräsident der Green Finance Group AG und Kooperationspartner der LVA24, und Hr. Dr. Friedrich Helml, Rechtsanwalt und Partner der ALIANT Helml Rechtsanwälte GmbH befragt.

Hr. Dir. Frühauf, um was geht es bei dieser Sammelklage gegen die Kreditwirtschaft?

Betroffen sind Kreditverträge von Konsumenten mit variablen Zinsen. Alleine bei Wohnbaukrediten haften in Österreich ca. 130 Mrd. EUR an Wohnbaukrediten aus. Durch die massive Steigung der Leitzinsen haben sich die Raten für Zinsen und Annuitäten bei variablen Krediten für viele Kunden dramatisch erhöht.

Viele Kunden können sich ihre Kredite schlicht und ergreifend nicht mehr leisten und haben zwischenzeitig echte Existenzängste. Besonders tragisch sind Fälle mit Wohnbauförderungen. Hier kommen Kunden in eine „Doppelmühle“, da zusätzlich zu den Kreditraten und Annuitäten aus den Kreditverträgen auch die Rückzahlung der öffentlichen „Wohnbaudarlehen“ ansteht. Für viele kann daher der Traum vom Eigentum zur echten Tragödie werden.

Hr. Rechtsanwalt Dr. Helml, wo genau liegt der rechtliche Ansatzpunkt?

Kurz gesagt geht es darum, ob der Kunde von seiner Bank vor Kreditaufnahme vollständig und richtig aufgeklärt wurde.

Das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) sowie das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) schreiben zum Schutz der Kunden einen breiten Katalog an Anforderungen fest, die von Banken im Zuge der Kreditvergabe zu erfüllen sind. Banken müssen potentielle Kreditnehmer in die Lage versetzen zu beurteilen, ob der angebahnte Vertrag den Bedürfnissen des Kunden sowie seiner wirtschaftlichen Lage entspricht; zudem müssen Banken über vertragliche Alternativen aufklären.

Dazu ist es erforderlich, dass individuelle Bedarfsanalysen vorgenommen werden und vertragliche Alternativen aufgezeigt werden. Keinesfalls darf die Bank die angeblichen Vorteile einer variablen Verzinsung im Zuge des Beratungsgesprächs blickfangartig herausstellen, diese irreführend präsentieren, oder Risiken bei variabler Verzinsung herunterspielen.

Die große Fülle von Dokumenten, die bei Kreditvergabe zu unterzeichnen sind, kann dazu führen, dass wesentliche Aufklärungen und Risikohinweise untergehen können. Ist das der Fall, könnte eine Belehrung selbst dann fehlerhaft sein, wenn auf sämtliche Risiken und Alternativen schriftlich hingewiesen worden wäre.

Um zu beurteilen, ob eine fehlerhafte Belehrung vorliegt, muss jeder Einzelfall anhand der Umstände beim Vertragsabschluss im Detail geprüft werden. Ausgehend von einer unrichtigen oder unvollständigen Belehrung könnten Betroffene einen Anspruch auf vollständigen oder teilweisen Ersatz des erlittenen "Zinsschadens" haben.

Hr. RA Dr. Helml, was ist ein Zinsschaden?

Mit dem Begriff "Zinsschaden" meinen wir vereinfacht gesagt im Wesentlichen die erhöhte Zinsbelastung, die der Betroffene bis zum Laufzeitende tragen muss, im Vergleich zu der Zinsbelastung, die ihn getroffen hätte, wenn er von Anfang an (in der Niedrigzinsphase) einen Kredit mit Fixzinssatz abgeschlossen hätte, der (für eine bestimmte Dauer) keinen externen Faktoren unterlegen wäre, wie insbesondere dem EURIBOR als wichtigstem Referenzzinssatz bei Verbraucherkrediten.

Ob ein Betroffener einen Anspruch haben könnte (bzw in welcher Höhe), hängt wie gesagt von einer detaillierten Prüfung des Kreditvertrages und der Begleitumstände im Einzelfall ab.

Hr. Dir. Frühauf, wie kann sich ein Interessent anmelden und was kostet es den Kunden?

Die Anmeldung ist für Konsumenten unkompliziert und kostenfrei auf der LVA24 www.lva24.com website möglich Nach erfolgter Anmeldung wird der Kunde über die Möglichkeiten einer Prozessfinanzierung informiert. Übernimmt die LVA24 einen Fall zur Prozessfinanzierung erhält der Kunde einen Prozessfinanzierungsvertrag.

Nur im Erfolgsfall erhält LVA24 30% vom erstrittenen Vermögensvorteil; 70% verbleiben beim Kunden. Wird der Prozess verloren, kostet es den Kunden nichts, weil sämtliche entstandenen Kosten von der LVA24 getragen würden. Der Kunde kann also nur gewinnen!

Wien, im November 2023 

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