400.000 Menschen von Zählpunktpauschale befreit

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Rund 400.000 Österreicher sind künftig von der Ökostrom-Zählpunktpauschale befreit, regelt eine neue Verordnung der Energie-Control. Damit ersparen sich Bezieher von Sozialhilfe oder Ausgleichszulage sowie Personen mit einem Nettoeinkommen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz 15 Euro im Jahr.

Wie die E-Wirtschaft die Kosten intern unterbringen kann, zu denen auch noch der mindestens auf die selbe Höhe pro Fall geschätzte administrative Aufwand kommt, ist noch unklar.

Die Strom-Branche hat seit langem betont, dass sich die Netzbetreiber - die die Befreiung von der Pauschale abwickeln müssen - nicht als Sozialämter eignen. Zunächst fällt in der E-Wirtschaft die OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG um Einnahmen um, die Teil der Ökostrom-Verrechnung sind. "Es gibt keine Regelung, wie die Kosten abgegolten werden", heißt es.

50 Euro pro Fall für die Abwicklung

Seit 2007 erfolgt die Finanzierung des geförderten Ökostroms über die Zählpunktpauschale und den jährlich neu fixierten Verrechnungspreis, den die Stromlieferanten für den Ökostrom, der ihnen zugewiesen wird, bezahlen müssen. In der Branche - die die Zahl der Begünstigten auf rund 400.000 schätzt - geht man davon aus, dass die Administration dieser Sozialbegünstigung bis zu 50 Euro pro Fall kosten kann.

Die Netzbetreiber müssen die Unterlagen "für die Glaubhaftmachung der Anspruchsberechtigung" der Stromkunden überprüfen, also Meldezettel zum Hauptwohnsitz-Nachweis und die von den Sozialämtern ausgestellten Bescheinigungen und Bescheide, aber auch Kontoauszüge, aus denen "die getrennte Ausweisung von Pension und Ausgleichszulage ersichtlich ist", wie es in der Verordnung heißt. Auch müssen allenfalls Einkommensnachweise bzw. -erklärungen der im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten überprüft werden.

"Bei Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Anspruchsberechtigten hat der Netzbetreiber schriftliche Unterlagen nachzufordern", heißt es in der Verordnung. Ausgleichszulagenbezieher können bis zu 5 Jahre von der Bezahlung der Zählpunktpauschale befreit werden, alle anderen für maximal 3 Jahre. Für Haushaltskunden macht diese Pauschale 15 Euro im Jahr aus.

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