BP Austria klagt gegen Spritpreisverordnung

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BP Austria wird die seit Anfang Juli geltende neue Spritpreisverordnung, derzufolge die Treibstoffpreise an jeder Tankstelle nur mehr einmal pro Tag angehoben werden dürfen, beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) bekämpfen. In den nächsten Tagen werde man einen Individualantrag auf Aufhebung beim VfGH einbringen, kündigte BP-Austria-Chef Manfred Killian im "WirtschaftsBlatt" an.

Die Regelung verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz und die Erwerbsfreiheit, argumentiert Killian: "Das ist in Europa ein Unikum. Wir sind auch bereit, bis zur EU zu gehen. Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes kennt sich mit Österreich mittlerweile bestens aus."

Den Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz sieht der BP-Austria-Chef in unterschiedlichen Regelungen für Tankstellen: Für eine Automatentankstelle gebe es andere Bestimmungen als für eine 24-Stunden-Tankstelle oder herkömmliche Tankstellen.

Mitterlehner bleibt gelassen

Das Wirtschaftsministerium sieht die von BP Austria angekündigte Bekämpfung der neuen Spritpreisverordnung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) gelassen. Die angeblichen Verstöße gegen den Gleichheitsgrundsatz und die Erwerbsfreiheit "können wir nicht nachvollziehen. Wir warten auf die genauen Argumente im Individualantrag an den VfGH", sagte ein Sprecher von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (V) zur APA.

Für die - von BP-Austria-Chef Manfred Killian kritisierte - differenzierte Behandlung der verschiedenen Tankstellen-Gruppen gebe es "gute Gründe", argumentierte der Ministersprecher. So habe man etwa Automatentankstellen - die rund um die Uhr offen haben, aber nur tagsüber mit Betreuungspersonal tätig sind - eine Preisumstellung mitten in der Nacht ersparen wollen und habe deshalb hier eine 8.30-Uhr-Regelung eingeführt, einen Zeitpunkt, zu dem selbst an Wochenenden schon alle Zapfsäulen in Betrieb sind.

Bei Tankstellen, die tagsüber unter der Woche Bedienungspersonal haben, sei an den Tagen ohnehin die Standardregelung mit Betriebsbeginn anzuwenden. Hinzu komme, dass Tankstellen mit reinem und durchgehendem Automatenbetrieb noch in der Minderzahl sein dürften. Eine Wettbewerbsbenachteiligung bzw. ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz liege aus Sicht des Wirtschaftsministeriums nicht vor, so der Sprecher.

Mehr Autofahrer tanken am Abend

Nach der Neuregelung rieten die Autofahrerclubs ARBÖ und ÖAMTC den Autofahrern von Anfang an, erst gegen Abend zu tanken, da in der Früh die Preise um mehrere Cent höher sein können. Und in der Tat ließ sich schon nach wenigen Wochen bei sechs von zehn Autofahrern ein geändertes Tankverhalten feststellen: 21 Prozent der Umfrageteilnehmer tanken jetzt bewusst nur mehr am späten Nachmittag oder Abend, ergab eine ÖAMTC-Online-Umfrage unter gut 1.000 Personen. Rund jeder vierte Befragte sucht gezielt den günstigsten Preis, ehe er tankt. Im Vorjahr tat dies nur jeder Zehnte.

Stichprobenartige Beobachtungen des ARBÖ zeigten, dass die Tankstellen die Preise das erste Mal um 10 Uhr senken, dann gegen 13 Uhr und schließlich noch einmal gegen 16 Uhr. Bis jetzt sei noch keine Tankstelle "erwischt" worden, die die Preise auch tagsüber angehoben hat. Handelt eine Tankstelle zuwider, droht eine Strafe von mehr als 2.000 Euro.

Ärgerlich ist nach Ansicht beider Autofahrerclubs aber, dass die Preise von vielen Tankstellenbetreibern in der Früh vorsorglich zu hoch angesetzt werden. Laut der Verordnung dürfen die Spritpreise nämlich während des Tages zwar gesenkt, aber nicht mehr erhöht werden.

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