Nationalrat verabschiedet UVP-Novelle

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Umweltverträglichkeitsprüfungen sollen künftig schneller abgewickelt werden. Dieses Ziel gibt die UVP-Novelle vor, die am 8. Juli vom Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP beschlossen wurde. So wird etwa der Turbinentausch von der UVP-Pflicht befreit, wenn die Natur dadurch nicht negativ beeinflusst wird. Die mündliche Verhandlung kann im Großverfahren entfallen, wenn keine Einwendungen vorgebracht werden.

Die Oppositionsparteien verweigerten der Gesetzesänderung ihre Zustimmung, fast schon mehr aus formalen als aus inhaltlichen Gründen. Denn die Novelle war nicht im vermutlich eher zuständigen Umwelt-, sondern im Wirtschaftsausschuss behandelt worden. Zusätzlich war kurz vor der Beschlussfassung ein rund 50-seitiger Abänderungsantrag vorgelegt worden, was eine entsprechende Befassung mit der Materie verunmöglicht habe, beklagten FPÖ, BZÖ und Grüne unisono. Sie waren aus Protest aus dem Gremium ausgezogen bzw. gar nicht zur Sitzung erschienen.

"Ammenmärchen" beheben

Immerhin eines einte Koalition und Opposition im Nationalrat. Die UVP müsse von ihrem Image weg, dass sie für den schleppenden Verlauf von Projekten verantwortlich sei. Dies sei ein Ammenmärchen, meinte etwa SP-Umweltsprecherin Petra Bayr, die ebenso wie FP-Umweltsprecher Norbert Hofer und Umweltminister Nikolaus Berlakovich (V) darauf hinwies, dass die Dauer oft mit unvollständigen Unterlagen der Projekteinreicher und unterbesetzten Länderbehörden zu tun habe.

Berlakovich betonte die Verbesserungen, die durch die Novelle zustande kämen. So würden zwar einerseits Erleichterungen für Unternehmen wie beim Turbinentausch geschaffen, dafür aber auch für Bürgerinitiativen. Diese könnten künftig im vereinfachten Verfahren Beschwerden beim Verwaltungsgerichtshof einbringen.

Diesen Fortschritt erkannte auch Grünen-Umweltsprecherin Christine Brunner an. Sie begrüßte an sich auch die Verpflichtung, dass in der Umweltverträglichkeitserklärung ein Energiekonzept vorzulegen sein wird. Allerdings bemängelte sich gleichzeitig, dass die Energie-Effizienz dann bei der Genehmigung kein entscheidendes Kriterium sei.

EU-Vorgaben werden erfüllt

Anlass für die Novelle war eigentlich eine Vorgabe der EU, wonach in sensiblen Bereichen wie etwa bei UNESCO-Weltkulturerben schon ab niedrigeren Schwellenwerten Prüfungen zu vollziehen sind. Dies wurde von Bayr als einer der Fortschritte der Novellen gerühmt.

Das BZÖ erkannte ebenso wie die FPÖ gewisse Verbesserungen, hatte aber auch Einwände zu bieten. Der Abgeordnete Rainer Widmann sähe zum Beispiel noch Potenzial für Beschleunigungen. Bei Projekten, die Umweltverbesserungen nach sich zögen, sollte keine UVP mehr notwendig sein. Die Freiheitlichen machten der Koalition klar, dass sie bei Materien, wo es einer Zweidrittel-Mehrheit bedürfe, mit keinem Wohlwollen der FPÖ rechnen könne, solange die Opposition wie bei der UVP-Novelle behandelt werde.

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