Ökostromgesetz: 500.000 Euro jährlich für Betriebe

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Die Regierung hat sich bei ihrer Klausur in Salzburg auf die weitere Vorgehensweise beim Ökostromgesetz geeinigt. Dabei geht es um die Förderung von Ökostrom-Anlagen (also etwa Biomasse-, Solar- und Windkraftwerke) und deren Finanzierung über einen Zuschlag zum Strompreis, der von den Kunden bezahlt werden muss. Offen war zuletzt unter anderem, wie besonders energieintensive Industriebetriebe entlasten kann.

Die von der EU-Kommission vorerst abgelehnte Deckelung soll es nicht geben. Stattdessen sollen die Betriebe 500.000 Euro jährlich zurückerstattet bekommen. Das Ökostromgesetz muss novelliert werden, weil die ursprünglich geplante Deckelung der Kostenbelastung von energieintensiven Betrieben von der EU-Kommission nicht akzeptiert wurde. Für den Beschluss ist eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat und damit die Zustimmung einer Oppositionspartei nötig. Vizekanzler Josef Pröll (V) plädierte diesbezüglich an die Opposition, "den Bogen nicht zu überspannen, aber mitzuverhandeln".

Beschluss am 23. September

Beschlossen werden soll die Novelle zum Ökostromgesetz laut Pröll bei der Nationalratssitzung am 23. September. Für die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit braucht die Regierung Partner. Forderungen hatte es auch gegeben, die Änderungen für die Förderung der Erzeugung von "grünem Strom" aus Biomasse, Wind und Sonne bereits in der Sondersitzung des Nationalrates am 18. September zu beschließen. Verlangt hatte etwa zuletzt der Bauernbund, die von der EU genehmigten Teile am 18. September zu beschließen.

Das im Vorjahr beschlossene Ökostromgesetz sieht vor, dass die Zusatzkosten für Industriebetriebe gedeckelt werden können, wenn eine bestimmte Kostengrenze überschritten wird. Die EU-Kommission hatte das als verbotene staatliche Beihilfe für die Industrie gewertet und eine vertiefte Prüfung gestartet. Bundeskanzler Werner Faymann (S) und Vizekanzler Josef Pröll (V) sagten daher bei der Regierungsklausur, dass es künftig keinen Deckel geben wird, sehr wohl aber eine andere Begünstigung energieintensiver Produktionsbetriebe.

Konkret ist laut Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (V) geplant, dass energieintensiven Industriebetrieben Zusatzkosten von bis zu 500.000 Euro zurückerstattet werden. Bis zu dieser Höhe sind staatliche Beihilfen laut EU-Recht ohne vorherige Genehmigung möglich ("de-minimis-Regel"). Auf höheren Zusatzkosten würden die Firmen allerdings sitzen bleiben. Betroffen wären laut Mitterlehner zehn bis 15 Betriebe. Für die Zukunft soll nun laut Mitterlehner nach einer Möglichkeit gesucht werden, auch für diese Unternehmen einen beihilfenrechtlich gangbaren Weg zu finden.

Die jährliche Förderobergrenze für neue Ökostrom-Anlagen soll von 17 auf 21 Mio. Euro ansteigen. An diesem Wert wird laut Mitterlehner nicht mehr gerüttelt.

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