Causa Pendl für Medizin-Uni Wien beendet

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Die Causa rund um die Abberufung des umstrittenen Universitätsrats der Medizinischen Universität Wien (MUW) Gerhard Pendl hat die MUW in einer Aussendung am 19. August für beendet erklärt. Pendl war im Jahr 2006 durch die damalige Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V) wegen dessen Grabrede für den vom NS-Regime hoch dekorierten Luftwaffenoffizier Walter Nowotny abberufen worden.

Medienrechtliche Anträge Pendls gegen die Medizin-Uni Wien wegen übler Nachrede seien nun "rechtskräftig abgewiesen" worden, so die Aussendung. Die Medizin-Uni hatte sich von Pendl unmittelbar nach den ersten Medienberichten über dessen Grabrede in einer Aussendung distanziert und ihm im Zusammenhang mit der Tatsache und dem Inhalt der Rede eine "die Zeit des Nationalsozialismus glorifizierende Einstellung" vorgeworfen, heißt es in der aktuellen Mitteilung.

"Grenzen des Tolerablen nicht überschritten"

Aufgrund dieser Aussendung habe Pendl eine Verurteilung der Medizin-Uni Wien zu einer Entschädigungszahlung wegen übler Nachrede beantragt. "Sowohl das Landesgericht für Strafsachen Wien als auch die Berufungsinstanz gaben jedoch der MedUni Wien Recht, dass der in der Aussendung enthaltene Vorwurf im konkreten Fall als zulässige Meinungsäußerung und Kritik an Prof. Pendl anzusehen ist, welche auf hinreichend von der MedUni Wien bewiesenen Tatsachen basiert und die Grenzen des Tolerablen nicht überschritten hat", so die Uni.

Die Rede am Grab von Walter Nowotny, eines im Jahr 1944 abgeschossenen Jagdfliegers der deutschen Luftwaffe, hatte Pendl, damaliger Universitätsrat der MUW, am 12. November 2006 gehalten. Seit 2003 war Pendl laut Medizin-Uni auch Obmann des Vereins zur Pflege des Grabes. Da in seiner Rede eine unkritische Haltung gegenüber dem Nationalsozialismus zum Ausdruck gekommen sei und deshalb der MUW internationaler Schaden gedroht habe, hatten Senat und Rektorat gemeinsam bei der damaligen Ministerin Elisabeth Gehrer beantragt, Pendl von seiner Funktion als Universitätsrat wegen schwerer Pflichtverletzung abzuberufen. Er wurde am 28. Dezember 2006 seiner Funktion als Universitätsrat enthoben. Eine Beschwerde Pendls an den Verfassungsgerichtshof war erfolglos.

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