Grenzüberschreitende Gesundheitsdienste: EU uneins

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Die EU-Gesundheitsminister haben sich nicht auf eine Richtlinie geeinigt, die Patienten in der gesamten EU grenzüberschreitend freie Wahl von Ärzten und Gesundheitsdienstleistungen sichern soll. Spanien, Portugal, Rumänien, Griechenland und Polen blockierten einen Beschluss. Die Einbeziehung privater Gesundheitsdienstleister war der Hauptstreitpunkt.

Gesundheitsminister Alois Stöger bezeichnete das Scheitern der Verhandlungen in den heutigen Gesprächen als "nicht tragisch". Er begrüße das Ziel der Richtlinie für Patienten-Mobilität. Dieses Ziel bleibe aufrecht, ließ Stöger über seinen Sprecher ausrichten.

Der EuGH hat zwar in mehreren Urteilen bereits grundsätzlich das Recht der EU-Bürger auf medizinische Behandlung im Ausland festgestellt. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs umfasst dies auch private Gesundheitsdienstleister.

Die allgemeine Einbeziehung Privater wurde aber etwa von Spanien abgelehnt, da dort innerhalb des Landes Gesundheitsdienste von Patienten auch nicht frei wählbar sind. Von einem endgültigen Beschluss der Richtlinie ist die EU weit entfernt, denn auch das Europaparlament entscheidet in dieser Frage mit, und mit den Abgeordneten haben die Verhandlungen noch gar nicht begonnen.

EU-Vorsitz für Nachdenkpause

Der schwedische Gesundheitsminister und amtierende Ratsvorsitzende Göran Hägglund sprach sich nach dem Scheitern der Verhandlungen über die EU-Richtlinie für Patienten-Mobilität für eine Nachdenkpause aus. "Das beste ist, wenn sich die Kommission Zeit zur Betrachtung nimmt." Er hoffe gleichwohl, dass Spanien als EU-Ratspräsidentschaft im nächsten Halbjahr die EU-Richtlinie wieder aufgreife und erneut versuche, eine Einigung unter den EU-Staaten herbeizuführen. "Ich wünsche ihnen viel Glück", sagte er.

Hägglund räumte allerdings ein, dass Spanien und Portugal von Beginn an gegen die Richtlinie gewesen seien. Das größte Hindernis sei die Einbeziehung privater Ärzte und Gesundheitsdienstleister in den Anwendungsbereich der Richtlinie gewesen. "Hätten wir diese Frage lösen können, dann hätten wir eine Einigung erzielt."

Auch Polen, Rumänien und Griechenland hätten aus unterschiedlichen Gründen den Beschluss blockiert, sagte der schwedische Gesundheitsminister. Letztlich sei es gar nicht zu einer Abstimmung gekommen.

Die EU-Präsidentschaft könne sich nicht über die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des EU-Vertrages hinwegsetzen, sagte Hägglund. Er habe aber den Eindruck gehabt, dass einige Länder dies wollten. Einige Staaten hätten es bevorzugt, weiter nur den EuGH in dieser Angelegenheit Recht sprechen zu lassen, ohne eine neue EU-Richtlinie zu beschließen.

In Schweden habe sich gezeigt, dass nur eine kleine Minderheit der Patienten grenzüberschreitend Gesundheitsdienste nutzen würde, betonte der Ratsvorsitzende. "Die Leute wollen ihre Gesundheitsversorgung dort haben, wo sie wohnen."

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