Rauchen: Grüne fordern von Stöger Gastro-Verbot

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Die Grünen fordern Gesundheitsminister Alois Stöger auf, bis 19. Mai einen Gesetzesentwurf für ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie vorzulegen. Einen entsprechenden Dringlichen Antrag kündigte Bundessprecherin Eva Glawischnig in einer Pressekonferenz für die Nationalratssitzungen in den beiden kommenden Tagen an.

Glawischnig rechnet nach eigenen Angaben zwar nicht damit, dass ihr Antrag gleich morgen "blitzartig" beschlossen wird, sie hofft aber auf Bewegung in der Sache und darauf, dass sie eine neue Diskussion lostreten kann. Die Thematik werde jedenfalls in allen Fraktionen sehr kontroversiell betrachtet.

Die Grüne Bundessprecherin sieht die Zeit für einen "Kulturwandel" gekommen. Sie sieht nicht ein, dass ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie in vielen Ländern erfolgreich funktioniere, bei uns aber nicht möglich sein solle. Glawischnig glaubt, dass es nach ein paar Monaten auch in Österreich von allen akzeptiert werden würde. "Beunruhigend" findet sie es, dass Stöger so tue, als ginge ihn das alles nichts an.

Die derzeitige Lösung ist für Glawischnig eine "typisch österreichische Nicht-Lösung". Die Definition der verschiedenen Lokaltypen und ihre Verpflichtungen zum Nichtraucherschutz seien schwammig formuliert. Die zu schaffende räumliche Trennung in Raucher- und Nichtraucherbereiche in Lokalen über 49 Quadratmeter stelle die Gastronomen vor große finanzielle Herausforderungen. Zudem sei der Arbeitnehmerschutz ein gewaltiges Problem. Glawischnig verwies darauf, dass das Passivrauchen einer Zigarette einer werdenden Mutter für das Kind eine Erhöhung des Herzschlages um 25 % bedeute.

Glawischnig erinnerte auch daran, dass das Rauchen für den Finanzminister ein Geschäft ist. Die Hälfte der Jugendlichen raucht. Aus der Tabaksteuer nehme der Staat 1,4 Mrd. Euro ein, 60 Mio. davon seien der Beitrag der Jugendlichen. Für Prävention würden aber nur 12 Mio. investiert.

Absoluter Bann laut Jurist rechtlich unmöglich

Eine juristische Expertise heizt die Debatte um ein absolutes Rauchverbot in Österreichs Lokalen an: Die Einführung eines totalen Banns ist dank des jetzigen Gesetzes verfassungsrechtlich unmöglich. Zu diesem Schluss kommt Wolf Szymanski, Ex-Jurist aus dem Innenministerium, in seinem Gutachten. Eine solche Verschärfung würde dem Vertrauensschutz widersprechen, sagte Szymanski am Dienstag bei einer Pressekonferenz in Wien. Betriebe, die in eine räumliche Abtrennung investiert haben, könnten klagen und wären von einem absoluten Verbot ausgenommen.

Wer - der jetzigen Regelung entsprechend - vor dem 1. Juli in seinem Lokal Geld für eine Abtrennung aufwende, behalte das Recht auf einen Raucherraum, auch bei einem österreichweiten Verbot, erklärte Szymanski das Fazit seiner Expertise. "Wer darauf vertraut, dass ein bestimmtes Verhalten vom Gesetzgeber gewollt ist, kann nicht kurze Zeit danach mit einem Gesetz konfrontiert werden, das die Investition in den Rauchfang schießt."

Diesbezüglich gebe es mehrere Beschlüsse des VfGH im Steuer- und im Sozialversicherungsrecht, betonte der Jurist. Am eindrucksvollsten zeige die Ausnahme für lärmarme Lkw auf der Loferer Bundesstraße (B312) die Problematik: 1989 habe die Tiroler Landesregierung ein Nachtfahrverbot erlassen, davon aber leise Lkw ausgenommen. Zahlreiche Frächter rüsteten laut Szymanski daraufhin um. Bereits im Folgejahr sei das Verbot auf alle Schwerfahrzeuge erweitert worden. Eine Maßnahme, die nicht lange hielt: Der VfGH habe den Schritt wegen Verstoßes gegen den Vertrauensschutz aufgehoben, lärmarme Lkw könnten noch heute in den Nachtstunden fahren, so Szymanski.

Laut dem Vertrauensschutz im Gleichheitsgebot darf die Veränderung einer Rechtslage nicht dazu missbraucht werden, jenen Personen Vorteile zu untersagen, die sich wie gewünscht verhalten hätten, fasste der Jurist zusammen. Genau dies wäre bei einem absoluten Qualmverbot in Österreich der Fall.

In Auftrag gegeben wurde das Gutachten vom Wiener Wirt Stefan Gergely, der in seinen Lokalen im Schlossquadrat in Margareten rund 50.000 Euro in Abtrennungen wie eine Glas-Schiebetür investiert hat. Angesichts der Rechtslage will der Gastronom seine Kollegen zum Umbau animieren: "Seid's g'scheit und macht's das auch", verkündete er bei der Pressekonferenz. Sollte es zu einem totalen Rauchverbot kommen, werde er klagen, sich auf den Vertrauensschutz berufen und den Tabakkonsum weiter erlauben.

Vor einem von der EU-Kommission aufoktroyierten Rauchverbot hat Gergely dank Szymanskis Expertise keine Angst: "Wer Investitionen deswegen unterlässt, weil eh ein Rauchverbot von der EU kommt, ist auf dem falschen Dampfer", betonte der Jurist. "Es gibt derzeit keinen Hinweis darauf, dass in der EU etwas Verbindliches in Richtung Rauchverbot auch nur angedacht wird." Bezüglich Gesundheitsschutz habe die Kommission deutlich gemacht, dass sie keine Zuständigkeit habe und seitens des Arbeitnehmerschutzes gebe es keine Initiativen. Bisherigen Entschließungen kämen keinerlei Verbindlichkeiten zu.

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