Das Land Tirol will beim VfGh Klage gegen den Bund einreichen. Einen entsprechenden Beschluss fasste die Tiroler Landesregierung bei ihrer Sitzung. Grund dafür ist laut Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg (V) die anhaltende Weigerung des Bundes, den dem Land für seine Universitätsklinik zustehenden "Klinischen Mehraufwand" für 2007 von knapp 13,7 Mio. Euro zu erstatten.
Die Uniklinik Innsbruck sorge nicht nur für optimale Patientenversorgung. Die Wissenschaft, die Forschung und die Lehre im klinischen Bereich der Medizinuniversität gehören ebenso zum Aufgabenspektrum der Klinik.
Der Bund selbst betreibe keine eigenen Unikliniken, sondern nütze die bereits vorhandene Infrastruktur der drei Landeskrankenanstalten in Wien (AKH), Graz und Innsbruck für seine ureigensten universitären Aufgaben, woraus sich aber zwangsläufig für die jeweiligen Krankenhausbetreiber beträchtliche Mehrkosten - der Klinische Mehraufwand ergebe, erklärte Tilg.
Die Zahlungsverpflichtung des Bundes für den Klinischen Mehraufwand wurde 2004 mit der Verselbstständigung der Medizinischen Universitäten vom Bund an diese delegiert. Seit 2007 seien die monatlichen Akontozahlungen an das LKH Innsbruck unangekündigt und unbegründet von der Medizinuni Innsbruck einseitig und wesentlich herabgesetzt worden. Der daraus resultierende Fehlbetrag von knapp 14 Mio. Euro sei vom Bund trotz mehrfacher Aufforderung nicht bezahlt worden.
Der Bund vertrete nämlich die Ansicht, dass die diesbezüglichen Vereinbarungen aus 1950 und 1981 aufgrund der Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 hinfällig bzw. nicht mehr anwendbar seien. Das Land hielt diese Auslegung allerdings für rechtswidrig. "Die Anrufung des Verfassungsgerichtshofes ist somit zwingend notwendig", sagte Finanzlandesrat Christian Switak (V).