Rauchverbot in Gastronomie wird 2010 verschärft

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Der Nichtraucherschutz in der Gastronomie wird nächstes Jahr plangemäß etwas verschärft. Mit 30. Juni kommenden Jahres läuft die im Rahmen der Tabakgesetz-Novelle 2008 vorgesehene Übergangsfrist aus, wonach die Inhaber von größeren Gastronomiebetrieben (die nur über einen einzigen Gastraum verfügen) das Rauchen für die Dauer von Umbaumaßnahmen zwecks Einrichtung eines gesonderten Raucherraumes weiter gestatten dürfen.

Ab 1. Juli gilt somit grundsätzlich Rauchverbot in den Räumen der Gastronomie, die der Verabreichung von Speisen oder Getränken dienen. Davon weiterhin ausgenommen bleiben kleine Ein-Gastraumlokale mit einer Grundflache unter 50 Quadratmeter. Sie können wahlweise als Raucher- oder Nichtraucherlokale geführt werden.

Ausgenommen sind in Spezialfällen auch Ein-Gastraumlokale mit einer Grundflache zwischen 50 und 80 Quadratmeter: Diese können nur dann wahlweise als Raucher- oder Nichtraucherlokal geführt werden, wenn eine Raumteilung aus bau- bzw. feuerpolizeilichen oder denkmalschutzrechtlichen Gründen unzulässig ist.

In allen anderen Fällen darf das Rauchen nur mehr in einem eigenen, von den übrigen Räumlichkeiten des Gastronomiebetriebes baulich abgetrennten Raum (Raucherraum), gestattet werden. Zusätzliche Bedingung ist, dass der für die Verabreichung von Speisen oder Getränken vorgesehene Hauptraum vom Rauchverbot umfasst ist.

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