Tabakgesetz: Kaffeehäuser fordern Zeit für Umbau

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Die Betreiber der Wiener Kaffeehäuser fühlen sich durch das Tabakgesetz bedroht und fordern eine Verlängerung jener Übergangsfrist, die den Umbau der Lokale regelt. So müssen etwa Cafés, die zwischen 50 und 80 Quadratmeter groß sind, bis Ende Juni nachweisen, dass eine räumliche Trennung nicht möglich ist - oder eine solche einbauen bzw. Nichtraucher-Lokal werden. Der ÖVP-Wirtschaftsbund hat die Forderung mit einer Umfrage unter den fast 2.000 Wiener Kaffeesiedern untermauert.

Laut dem Wirtschaftsbund-Vertreter in der Wirtschaftskammer-Fachgruppe Kaffeehäuser, Landtmann-Chef Berndt Querfeld, fürchten sich 51 Prozent der Betriebe in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht, wenn die Regelung in der aktuellen Form bestehenbleibt. 62 Prozent haben die Vorschriften des aktuellen Gesetzes im Sinne des Nichtraucherschutzes noch nicht umgesetzt. Die überwiegende Mehrheit spricht sich für eine Verlängerung der Übergangsfrist aus, wie Querfeld in einer Pressekonferenz berichtete.

"Das Gesetz ist eigentlich eine geniale Lösung", befand der Gastronom. In Österreich sei es weiter möglich, dass Nichtraucher und Raucher sich in einem Lokal aufhalten. Probleme gibt es laut Querfeld - der in seinen Betrieben das Gesetz umgesetzt hat, wie er versichert - für kleinere Cafés. Diese müssten hohe Summen für eine Trennung des Lokals investieren, wenn sie mit Ende der Frist nicht automatisch zu Nichtraucherlokalen werden wollen.

Gleichzeitig bestehe die Gefahr, dass ein EU-weites Rauchverbot in Lokalen komme. Damit hätten die heimischen Betriebe umsonst investiert. Querfeld forderte die Politik auf, zu garantieren, dass vorerst keine gesetzliche Änderung kommen werde. Falls dies nicht möglich sei, sollten eben die Fristen verlängert werden, verlangte Querfeld. Auch eine steuerliche Refundierung bzw. Absetzbarkeit der Kosten solle für den Fall eines generellen Rauchverbots überlegt werden, fügte er hinzu. Der Wirtschaftsbund plant nun nach der Befragung der Wirte auch eine Umfrage unter den Kaffeehausgästen.

Der dem sozialdemokratischen Wirtschaftsverband angehörende Obmann der Fachgruppe Kaffeehäuser, Günter Ferstl, pflichtete der Forderung nach einer Verlängerung der Übergangsfrist und einer Rechtssicherheit bei. Und er sei generell der Überzeugung, dass nicht auf Gesetzesvorschriften, sondern auf Freiwilligkeit der Unternehmer gesetzt werden solle: "Denn die Kaffeehausbetreiber wissen am besten, ob ihre Gäste Tabakgenießer sein wollen oder nicht."

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