Pensionskassen-Reform verzögert sich

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Die für Anfang 2010 geplante Reform der Pensionskassen verzögert sich weiter. In den Verhandlungen spießt es sich vor allem an der von der Arbeiterkammer geforderten garantierten Pensionshöhe in der Auszahlungsphase, die einer Mindestertragsgarantie inkl. eines Rechnungszinses von 2,5 % entsprechen würde.

Dafür gelten laut einer EU-Richtlinie erhöhte Eigenkapitalvorschriften, die die Pensionskassen bzw. ihre Eigentümer zur Gänze den Versicherten anlasten wollen. Das ist aber aus mehreren Gründen aber nicht akzeptabel, betonen AK-Direktor Werner Muhm und AK-Steuerexperte Otto Farny.

Bisher sind die Entscheidungen jahrelang leider immer gegen die Interessen der Anwartschaftsberechtigten und Pensionisten getroffen worden, so die beiden AK-Vertreter. Sie verweisen dabei auf den Wegfall der Mindestertragsgarantie, einem für die AK wesentlichen Baustein des Systems.

Sie fordern weiters eine einmalige mit 1 Jahr befristete steuerbegünstigte Ausstiegsmöglichkeit für Pensionisten, die kein Vertrauen mehr in dieses System haben und ihr Kapital selbst verwalten oder verbrauchen wollen. Auch die Umstiegsmöglichkeiten zur betrieblichen Kollektivversicherung (BKV) und anderen Pensionskassen oder in eine Sicherheits-Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG) müsse durch steuerliche Begünstigungen ermöglicht werden.

Noch im November werden weitere Gespräche zwischen den Verhandlungspartnern - neben der AK nehmen daran Vertreter der Pensionskassen sowie des Finanz- und Sozialministeriums teil - stattfinden. Laut Farny ist es äußerst unrealistisch, dass die Reform noch mit Jahreswechsel in Kraft tritt.

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