Stiftung Warentest darf nicht mehr von künstlichem Vanille-Aroma sprechen
In Deutschland haben die Verbraucherschützer der Stiftung Warentest den Schokoladen-Streit mit Ritter Sport verloren. Das Oberlandesgericht München wies am Dienstag einen Widerspruch der Warentester gegen eine einstweilige Verfügung des Landgerichts München I zurück.
Damit darf die Verbraucherschutzorganisation nicht mehr behaupten, Ritter verwende für seine Voll-Nuss-Schokolade statt des angegebenen natürlichen Vanille-Aromas ein künstliches Vanille-Aroma.
Die Stiftung Warentest hatte der Voll-Nuss-Schokolade des Herstellers mit der markanten quadratischen Schokoladenform im November vergangenen Jahres die Note "mangelhaft" gegeben. Grund dafür war, dass nach Überzeugung der Tester bei der Produktion ein chemisch hergestelltes Vanille-Aroma anstelle des versprochenen natürlichen Vanille-Aromas eingesetzt wird. Gegen diese Behauptung ging Ritter vor und setzte per einstweiliger Verfügung durch, dass sie nicht mehr aufgestellt werden darf.
Diese einstweilige Verfügung hat nun Bestand, die Stiftung Warentest kann nicht mehr juristisch dagegen vorgehen. Testleiter Holger Brackemann sagte am Rande des Verfahrens vor Journalisten, "wir sind natürlich nicht zufrieden mit dem Urteil." Das Gericht habe sich aber nicht mit der Frage auseinandergesetzt, welches Aroma nun in der Schokolade eingesetzt wurde. Die Stiftung erwäge, in ein Hauptsacheverfahren einzutreten, um diese Frage klären zu lassen.
Allerdings hatte die Richterin bereits vor der Entscheidung erklärt, auf die Frage nach einem natürlichen oder chemischen Aroma komme es nicht an. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Testergebnisses habe die Stiftung Warentest nicht beweisen können, dass es ein chemisches Aroma gewesen sei. Dies sei entscheidend.
Brackemann sagte, die Stiftung Warentest müsse nun die schriftlichen Urteilsgründe abwarten. Daraus werde sich auch ergeben, welche Folgen das Urteil für zukünftige Tests hat. Der Testleiter verwies darauf, dass das Gericht die Recherche für die Bewertung als hinreichend bezeichnet habe, aber kritisiert habe, dass über diese Recherche nicht ausreichend im Artikel im Heft der Stiftung Warentest berichtet worden sei. Die Stiftung Warentest werde sich nun genau ansehen, welche Formulierungen das Gericht kritisiere.
Richterin Eva Spangler hatte zuvor gesagt, wegen des "unglaublichen Gewichts" der Testergebnisse der Stiftung Warentest müsse diese ihre Worte besonders wägen.
Ritter "sehr erfreut"
Thomas Seeger, Sprecher von Ritter, sagte am Rande des Verfahrens, das Unternehmen sei "sehr erfreut" und "ein Stück weit erleichtert" über die Entscheidung. Der Test habe Ritter mitten im Weihnachtsgeschäft massiv getroffen. Händler hätten damit gedroht, die Schokoladen aus den Regalen zu nehmen. Die Absatzkurve im Weihnachtsgeschäft sei außerdem schlechter verlaufen als bei anderen Schokoladenherstellern. Seeger sagte, in Umfragen zur Reputation habe Ritter vor dem Test auf Platz zwei aller Unternehmen in Deutschland gestanden. Danach sei das Unternehmen aus den ersten Zehn gefallen. "Die Reputation hat empfindlich gelitten." Eine Höhe des Ritter entstandenen Schadens konnte Seeger aber nicht beziffern.
Das Gericht setzte den Streitwert des Verfahrens auf 500.000 Euro fest. Die Kosten des Verfahrens muss die Stiftung Warentest tragen.