Schritte bis zur Entscheidung über Opel-Übernahme

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Im Verhandlungspoker um den deutschen Autobauer Opel ist offenbar die Tür zu einer Lösung aufgestoßen. Nach langem Tauziehen hat sich der frühere Opel-Eigentümer General Motors (GM) mit dem Bieter-Konsortium aus dem kanadischen Zulieferer Magna und der russischen Sberbank auf einen unterschriftsreifen Entwurf für einen Übernahmevertrag geeinigt.

Mit dem Finanzinvestor RHJ als konkurrierendem Bieter war sich GM schon zuvor einig geworden, wie ein solcher Vertrag aussehen könnte. Im Folgenden dokumentiert Reuters die bis dahin noch ausstehenden Schritte.

GM-DIREKTORIUM: Zunächst muss nun das GM-Direktorium entscheiden, welchem der beiden Bieter Magna/Sberbank oder RHJ es den Vorzug gibt. Das Gremium soll nach Angaben aus verhandlungsnahen Kreisen in der kommenden Woche zusammenkommen.

OPEL-TREUHAND: Danach ist die Opel-Treuhandgesellschaft an der Reihe, bei der 65 Prozent der Anteile an dem Rüsselsheimer Autobauer liegen. In der Gesellschaft sitzen zwei GM-Vertreter sowie je ein Repräsentant von Bund und Opel-Bundesländern. Vorsitzender ohne eigenes Stimmrecht ist der Chef der Amerikanischen Handelskammer in Deutschland, Fred Irwin. Die beiden deutschen Vertreter sind nicht weisungsgebunden. Sie hatten Kreisen zufolge zuletzt abweichende Meinungen gegenüber der von Bund und Ländern favorisierten Einigung mit Magna deutlich gemacht.

REGIERUNGSENTSCHEIDUNGEN: Nach der Entscheidung der Anteilseigner müssen die Bundesregierung und die Regierungen der anderen EU-Länder mit Opel-Standorten über ihre Finanzierungshilfen befinden, mit denen Opel unter neuer Regie dauerhaft abgesichert werden soll. Der Bund hat dafür als größtes Opel-Land in der EU einen Gesamtrahmen von 4,5 Mrd. Euro gesetzt.

EU-KOMMISSION: Schließlich muss die EU-Kommission den öffentlichen Finanzhilfen für die Opel-Übernahme zustimmen, bei denen es sich formal um Beihilfen handelt. Deutschland hofft, dass dabei ein bis Ende 2010 befristeter EU-Sonderhilferahmen ("temporary framework") zur Anwendung kommt. Das würde zwar marktnahe Bedingungen für die gewährte Staats-Absicherung beinhalten, nicht aber einschneidende Sanierungsauflagen.

GREMIEN UND LÄNDER: Darüber hinaus bedarf es zum Zustandekommen der Übernahme noch der Zustimmung der Bundesländer und zuständiger Gremien wie etwa Parlamentsausschüsse.

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