Weiterbildung

Statt arbeitslos zurück auf die Schulbank

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Bildungskarenz wird in Österreich immer beliebter: Die Zahl der Arbeitnehmer, die sich zu Fortbildungszwecken eine Auszeit nehmen, ist im Vorjahr sprunghaft angestiegen und steigt weiter. Waren im Jahresschnitt 2008 noch 1.551 Personen in Bildungskarenz, so hat sich die Zahl im Vorjahr auf durchschnittlich 4.894 verdreifacht. Der bisherige Spitzenwert wurde im November des Vorjahres mit insgesamt 6.855 Personen erreicht.

"Hintergründe für diese Entwicklung sind die seit 2008 geltenden attraktiveren Rahmenbedingungen der Bildungskarenz einerseits und die Wirtschaftskrise andererseits, da die Bildungskarenz die Möglichkeit bietet, in der Krise den Personalstand zu halten und die Mitarbeiter gleichzeitig fortzubilden", so AMS-Vorstand Johannes Kopf. "Arbeitnehmer, die die Krise zur Weiterbildung nützen, sind die Gewinner von morgen".

Musste man früher mindestens 3 Jahre durchgehend bei demselben Arbeitgeber beschäftigt sein, um die Bildungskarenz zu nützen, so wurde diese Frist mittlerweile auf ein halbes Jahr gesenkt. Auch finanziell wurde die Bildungskarenz attraktiver gemacht: Lag früher das Weiterbildungsgeld bei 14,53 Euro pro Tag, so hat man seit 2008 Anspruch auf sein fiktives Arbeitslosengeld, sofern dieses über 14,53 Euro pro Tag liegt.

Auch Saisonbeschäftigte können seit der Novelle Bildungskarenz in Anspruch nehmen, vorausgesetzt sie haben in den letzten vier Jahren 6 Monate bei demselben Dienstgeber gearbeitet und waren direkt vor Antritt 3 Monate durchgehend beschäftigt. "Zum sprunghaften Anstieg der Bildungskarenz hat auch die Einführung der Bildungskarenz plus wesentlich beigetragen. Bei der Bildungskarenz plus werden die Weiterbildungskosten vom Unternehmen und vom Land getragen. Dadurch ist Weiterbildung auch für Personen mit geringerem Einkommen problemlos möglich", so Kopf.

Die Bildungskarenz kann mit dem Dienstgeber für die Dauer von mindestens 2 Monaten bis maximal 1 Jahr vereinbart werden und wird beim AMS beantragt. Nachzuweisen ist die Teilnahme an einer Weiterbildung von mindestens 20 Wochenstunden, bei Eltern, die Kinder unter sieben Jahren betreuen müssen, sind es 16 Wochenstunden, wenn keine längere Möglichkeit der Kinderbetreuung entsteht.

Die Möglichkeit der Bildungskarenz wurde 1998 geschaffen. Nach einem eher schwachen Start wurde sie 1999 von 1.426 und im Jahr 2000 sogar von 3.502 Personen in Anspruch genommen. Der starke Anstieg lag daran, dass Frauen direkt nach der Elternkarenz in Bildungskarenz gehen konnten.

2000 wurde von der Regierung beschlossen, dass zwischen dem Bezug von Karenzgeld und Bildungskarenzgeld 26 Wochen Beschäftigung liegen müssen. Daraufhin sank die Zahl der Arbeitnehmer, die in Bildungskarenz gingen, im Jahr 2001 auf 3.010 und 2002 auf 949. Von 2003 bis 2008 pendelte sich die Zahl der Teilnehmer zwischen 1.000 und 1.500 Personen ein.

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