Wien

"Telekom V"-Prozess: Urteil noch diese Woche?

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Untreue-Prozess um Immo-Deal am Schillerplatz geht ins Finale.

Im Telekom-V-Prozess um den Verkauf der Schillerplatz-Immobilie hat das Schöffengericht den Antrag der Verteidiger gegen den Sachverständigen Roland Popp abgewiesen. Die Verteidiger hatten ihm Befangenheit vorgeworfen, weil er in einem Fachmagazin publizierte in dem auch die Telekom Austria inserierte. Er habe extern Artikel geschrieben und mit Inseraten nie etwas zu tun gehabt, versicherte Popp.

Auch die Tätigkeit Popps im Ermittlungsverfahren sei unbedenklich, entschied der Schöffensenat. Popp wurde in Folge zum Gerichtssachverständigen bestellt. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Claudia Moravec-Loidolt lehnte auch das Vorbringen der Verteidiger ab, ihre eigenen Privatgutachter als Gerichtssachverständige zuzulassen. Dies sei nicht möglich, da Privatgutachter befangen seien, erläuterte die Richterin.

Der Gutachter spielt im Verfahren eine Schlüsselrolle. Laut Popps Expertise lag der Verkaufspreis für die Schillerplatz-Immobilie etwa bei der Hälfte des damaligen tatsächlichen Verkehrswerts. Damit belastet sein Gutachten die Angeklagten, denen vorgeworfen wird, die Immobilien-Anteile am Schillerplatz 4 unter Wert verkauft bzw. gekauft zu haben und damit Untreue gegenüber der Telekom begangen zu haben. Der dadurch erlittene Schaden der Telekom beträgt laut Anklage 4,4 Mio. Euro.

Die Telekom hatte die oberen Stockwerke im früheren Hauptwählamt, einem Palais am Schillerplatz in Wien, Ende 2006 verkauft. Laut Anklage verkaufte das Ehepaar Martin und Barbara Huber - Martin Huber war ÖBB-Chef, Anm. - die Immobilie ein knappes Jahr nach dem Kauf um fast das Doppelte an die Seeste Baugesellschaft, die mittlerweile dort Luxusappartements errichtet hat. Martin Huber trat nicht offen auf, sondern seine Anteile an der Schillerplatz-Projektentwicklungsgesellschaft hielt ein Treuhänder.

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