CO2-Steuer

Tank-Schock: So viel kostet Sprit ab 1. Jänner mehr

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Die mit 1. Oktober 2022 eingeführte CO2-Bepreisung wird mit 1. Jänner von 30 auf 32,50 Euro pro Tonne CO2 erhöht. 

Für Auto- und Motorradfahrer bringt 2023 vor allem Verteuerungen. Die mit 1. Oktober 2022 eingeführte CO2-Bepreisung wird mit 1. Jänner von 30 auf 32,50 Euro pro Tonne CO2 erhöht. Damit dürfte sich Benzin an den Tankstellen um etwa 0,7 Cent je Liter verteuern, Diesel um 0,8 Cent pro Liter. 

Eigentlich wäre eine Erhöhung der CO2-Steuer um 5 Euro pro Tonne geplant gewesen, allerdings gibt es einen gesetzlichen Mechanismus, wonach die Erhöhung halbiert werden kann, wenn die Preise fossiler Energieträger um mehr als 12,5 Prozent gestiegen sind - das ist heuer der Fall.

Auch NoVA wird erhöht

Die einmalig zu bezahlende Normverbrauchsabgabe (NoVA) für den Kauf von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen wird ab 1. Jänner ebenfalls erhöht, indem die Berechnungswerte für die NoVA angepasst werden. Mit den neuen Grenzwerten wird die NoVA nach Berechnungen des ARBÖ für die meisten Autos um rund einen Prozentpunkt steigen. Die Bandbreite der Erhöhungen beträgt - abhängig vom Preis des Fahrzeugs und vom CO2-Ausstoß - etwa 200 bis 2.000 Euro.

Neue Grenzwerte und damit eine Steuererhöhung gibt es ab 1. Jänner auch für die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer für Pkw. Ab 1. Juni 2023 wird die motorbezogene Versicherungssteuer für Wohnmobile bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht nach der Motorleistung berechnet, das laut ARBÖ eine deutliche Steuerreduktion bringen wird.

Elektroautos werden billiger

Billiger werden hingegen Elektroautos: Zusätzlich zu den bestehenden Förderungen kann bei der betrieblichen Anschaffung eines E-Autos ab 1. Jänner 2023 ein Investitionsfreibetrag von 15 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Eine Änderung gibt es bei der Förderung für Plug-in Hybride: Sie müssen ab kommendem Jahr 60 Kilometer rein elektrisch zurücklegen können, um für eine Förderung von 2.500 Euro in Frage zu kommen. Bisher waren 50 Kilometer ausreichend.

Bei der Förderung für Betriebe gibt es eine neue Schwerpunktsetzung. Die Förderung für Elektro-Pkw für Betriebe läuft aus. Bei der Bewertung des Sachbezuges bei privat genutzten Firmenfahrzeugen fällt ab 1. Jänner für alle Fahrzeuge, die nicht mehr als 132 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen, nur 1,5 Prozent Sachbezug an (maximal 720 Euro monatlich). Bei Fahrzeugen, die mehr CO2 ausstoßen, beträgt die Berechnungsgrundlage für den Sachbezug 2 Prozent (maximal 960 Euro monatlich). Weiterhin sachbezugsbefreit sind Elektro- und Wasserstofffahrzeuge.

Auch das Laden von Elektroautos wird gefördert: Künftig ist die Errichtung einer Wallbox beim Arbeitnehmer auf Kosten seines Arbeitgebers sachbezugsbefreit, ebenso das Laden des Autos, wenn die Stromkosten vom Arbeitgeber übernommen werden.

Mehr Geld gibt es für die Bahn: Der ÖBB-Rahmenplan wird demnach laut Umweltministerium um 186 Millionen Euro aufgestockt, aber auch die Privatbahnen erhalten 123,5 Millionen Euro für Ausbau und Modernisierung. Die Stadtregionalbahnen werden mit 50 Millionen Euro ausgestattet.

Mit 505,9 Millionen Euro im Jahr 2023 soll die Finanzierung des Klimatickets fortgeschritten werden. Insgesamt 197 Millionen Euro zusätzlich stehen für Preissenkungen bei den Bundesländer-Tickets und für mehr Öffi-Angebot in den Regionen zur Verfügung. Für den Ausbau der Elektro-Mobilität im Privat- und Busverkehr sind 257 Millionen Euro im Budget veranschlagt. Unterstützung erhält auch die "aktive Mobilität", also Radfahren und zu Fuß gehen, die mit 78 Millionen Euro bedacht wird.

Außerdem werden die Forschungsausgaben um 42 Millionen auf 624 Millionen Euro erhöht. Für Technologien, die für die Klimawende benötigt werden, stehen bis 2026 400 Millionen Euro bereit.

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