Hotel- und Gastgewerbe

Tourismus-KV: 2,2 Prozent mehr Lohn

Teilen

Mindestlohn künftig bei 1.349 Euro brutto - KV gilt mit 1. September.

Nach monatelangem Tauziehen um einen neuen Kollektivvertrag für die rund 200.000 Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe haben sich die Sozialpartner nun auf eine Gehalts- bzw. Lohnerhöhung von 2,2 Prozent geeinigt, gaben die Gewerkschaften vida und GPA-djp am Mittwoch bekannt.

Der Abschluss gilt mit 1. September für die Tourismus-Beschäftigten aller Bundesländer bis auf jene im Burgenland. Dort sei die Entscheidung der Arbeitgebervertreter noch ausständig.

Das Mindesteinkommen beträgt künftig 1.349 Euro brutto. Die Gewerkschaft konnte damit ihr Ziel von 1.500 Euro nicht durchsetzen. Dafür sei die Forderung der Arbeitgeber nach einer Verkürzung der Nachtruhezeit von elf auf acht Stunden und einer Verlängerung des Durchrechnungszeitraums als Vorbedingung für eine Einkommenserhöhung abgewehrt worden, so die Arbeitnehmervertreter.

Die Lehrlingsentschädigungen betragen ab sofort 604 Euro im ersten Lehrjahr, im zweiten 674 Euro, im dritten 808 Euro und im vierten Lehrjahr 870 Euro.

Die Gewerkschafts-Chefverhandler Rudolf Komaromy und Alfred Gajdosik zeigten sich in einer Aussendung froh darüber, dass doch noch eine bundesweite Lösung erreicht wurde. Im April wurden die KV-Verhandlungen auf Bundesebene abgebrochen und auf Bundesländerebene fortgesetzt. Die Gewerkschaft hatte sich aber stets dagegen ausgesprochen, für jedes Bundesland einzeln zu verhandeln.
 

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.