Der ehemalige BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner bleibt weiter im Gefängnis. Richter Christian Böhm hat den mittlerweile 13. Enthaftungsantrag von Elsners Rechtsanwälten abgewiesen, nachdem er Elsner in der Krankenanstalt in der Justizanstalt Josefstadt aufgesucht und der beigezogene medizinische Sachverständige den 74-Jährigen begutachtet sowie die vorliegenden Krankengeschichten studiert hatte.
"Aufgrund des Gesundheitszustands besteht kein Grund, die U-Haft aufzuheben", gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn nach der Haftprüfungsverhandlung bekannt. "Herrn Elsner geht es den Umständen entsprechend nicht schlecht", sagte Salzborn. Dass dieser herzkrank ist, sei seit längerem bekannt. Beim früheren BAWAG-Chef handle es sich "um keinen gesunden, fitten, 74-jährigen Pensionisten", räumte die Gerichtssprecherin ein. "Aus dem Krankenbild ergibt sich aber nicht, dass Elsner sterbenskrank ist, wie zuletzt kolportiert wurde", betonte Salzborn.
Elsners Rechtsbeistand Wolfgang Schubert hat die Verlängerung der U-Haft als "völlig unverständlich" bezeichnet. "Unserem Antrag, die Haftprüfung zu erstrecken und den Kardiologen zu laden, damit dieser sein Gutachten erörtern kann, wurde nicht entsprochen. Darüber hinaus hat der Richter zahlreiche weitere Anträge abgewiesen", sagte Schubert. Elsner sei im Rahmen der Haftprüfung "überhaupt nicht medizinisch untersucht worden".
Die Verlängerung der U-Haft ist nicht rechtskräftig. Elsners Rechtsbeistand Wolfgang Schubert behielt sich Rechtsmittel vor, während die Staatsanwaltschaft, die sich gegen Elsners Enthaftung ausgesprochen hatte, mit der Entscheidung naturgemäß einverstanden war.