Mit 1.11. tritt das neue Zahlungsdienstegesetz in Kraft. Für Bankkunden verändert sich damit einiges zum Positiven.
Überweisungen werden europaweit von einem Tag auf den anderen durchgeführt, Kontoschließungs-Gebühren entfallen und Einspruchsfristen werden verlängert. Im Wesentlichen bringt das Zahlungsdienstegesetz, im Rechtsjargon ZaDiG genannt, 5 Neuerungen:
1. Euro-Überweisungen dauern künftig EU-weit nur mehr 1 Werktag:
Ab
1. November 2009 werden elektronische Zahlungsaufträge in Euro innerhalb der
EU bereits am nächsten Tag dem Empfängerkonto gutgeschrieben. Bisher galten
5 Tage als Regel. Bei Überweisungen in Papierform verlängert sich der
Zeitraum um 1 Tag.
Überweisungen, die nicht auf Euro lauten, aber auf
eine der Währungen eines EWR-Mitgliedstaats, werden in maximal 4
Bankwerktagen durchgeführt.
Neu ist auch, dass eine Gutschrift
eines Euro-Betrags mit taggleicher Valuta auf das Empfängergirokonto gebucht
wird (ausgenommen sind Währungsumrechnungen). Da die technischen
Voraussetzungen nicht immer gegeben sind, ist bis 1.1.2012 eine
Übergangsfrist von 3 Tagen vorgesehen. Die Sparkassengruppe führt
Überweisungen in der Regel jedoch jetzt schon innerhalb von 24 Stunden
durch.
2. Kontoschließungsgebühren entfallen:
Mit dem
neuen Gesetz entfallen auch die Kontoschließungsgebühren bei Girokonten in
Österreich. Die Erste Bank übernimmt in der Praxis bereits heute schon die
Kontoschließungsgebühren für Neukunden.
3. Lastschrift: Einspruchsfrist von 42 auf 56 Tage verlängert:
Eine
Änderung gibt es zudem bei der Einspruchsfrist. Bei einer unberechtigten
Abbuchung können Kunden Lastschriften innerhalb von 56 Tagen (8 Wochen) ab
dem Zeitpunkt der Belastung ohne Angabe von Gründen rückrechnen lassen.
Bisher waren hierfür 42 Tage vorgesehen.
4. Rückerstattung bei nicht autorisierten Einzügen:
Für
Reklamationen bei nicht autorisierten Abbuchungen sieht das neue Gesetz
künftig 13 Monate Einspruchsfrist vor. Solche Abbuchungen passieren häufig
im Zusammenhang mit Glücksspielen.
Klaus Mattes,
Zahlungsverkehrsexperte der Erste Bank (im Bild oben), warnt hier
insbesondere vor Anrufen von unbekannten Firmen, die per Telefon zur
Teilnahme an Gewinnspielen werben und dabei die Kontodaten erfragen: "In
der Praxis können nicht autorisierte Einzüge auch länger nachverfolgt
werden. Kunden raten wir deshalb, auch nach dem Ablaufen der Einspruchsfrist
auf alle Fälle mit der Bank Rücksprache zu halten."
5. Gebühren werden ausgewiesen:
Das
Zahlungsdienstegesetz setzt weiters klare Richtlinien bei der Darstellung
von Gebühren fest. Bei Überweisungen wird der Betrag dem Empfänger in voller
Höhe gutgeschrieben. Etwaige anfallende Spesen müssen separat ausgewiesen
werden. Mattes dazu: "Das wird in unserem Institut bereits seit
geraumer Zeit so gehandhabt. Information und Transparenz sind uns sehr
wichtig."