Verfassungsgericht segnet Spritpreisverordnung ab

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Die Mineralölfirmen dürfen weiterhin nur einmal am Tag die Spritpreise anheben. Der Verfassungsgerichtshof hat die entsprechende Spritpreisverordnung des Wirtschaftsministeriums abgesegnet und damit die Anträge mehrerer Ölfirmen abgelehnt. "Die Verordnung ist nämlich tatsächlich geeignet, die Preistransparenz auf dem Treibstoffmarkt zu erhöhen", hieß es am Dienstag in einer Aussendung des VfGH.

Vor diesem Hintergrund seien die Eingriffe in Grundrechte angemessen und daher auch zulässig. Somit ist festgelegt, dass eine Preiserhöhung an Tankstellen nur zum ersten täglichen Betriebsbeginn oder bei durchgehendem Betrieb nur um Mitternacht erlaubt ist. Dafür hatten ÖAMTC und ARBÖ lange gekämpft.

Gute Nachrichten für die Autofahrer kommen auch von der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB): Anfang Juli 2010 kommt es zum 1. Treffen zwischen BWB-Chef Theodor Thanner und dem Präsidenten des deutschen Bundeskartellamts, Andreas Mundt. "Dabei sollen abgeschlossene Untersuchungen diskutiert, zukünftige Untersuchungspunkte erläutert und ein genereller Informationsaustausch den Treibstoffmarkt betreffend stattfinden", teilte die BWB mit.

Seit Mitte Februar ziehen die Öl- und Treibstoffpreise wieder an. Der durchschnittlich günstigste Dieselpreis war im April im Burgenland mit 1,111 Euro zu finden; der durchschnittlich billigste Super-Benzinpreis mit 1,215 Euro in Salzburg.

Wirtschaftsminister Mitterlehner begrüßte das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, wonach die im Vorjahr erlassene Spritpreisverordnung rechtskonform ist und kündigte einen weiteren Schritt in Richtung Preistransparenz an. ÖAMTC, ARBÖ und die Arbeiterkammer sehen allerdings auch noch Handlungsbedarf bei der Spritpreisverordnung selbst.

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