Bei der AUA-Sitzung fixiert: Vorstandschef Ötsch übernimmt Burgers Agenden, Burger geht. Der Abgang beseitigt den Zoff in der AUA.
Jetzt ist es offiziell: AUA-Marketingvorstand Josef Burger (55) verlässt die Airline. Das teilte Aufsichtsratspräsident Peter Michaelis am Freitag mit. Grund für Burgers Abgang sind "unüberbrückbare Auffassungsunterschiede über die Form der Zusammenarbeit im Vorstand". Im Klartext: Zwischen AUA-Chef Alfred Ötsch und Burger gab es schwere Wickel. Ötsch sagt dazu nur: "Es gibt unterschiedliche Charaktere – der eine ist diskussionsfreudiger, der andere entscheidungsfreudiger." Der Boss war also mit dem Tempo Burgers nicht zufrieden.
Neuer Berater
Interimistisch übernimmt Ötsch nun zusätzlich die Agenden Vertrieb, Netzwerk, Cargo, Ground Operations und Lauda-Air. Gleichzeitig beauftragt der Aufsichtsrat die schwedisch-dänische Beratungsfirma Directure, bis Ende September eine Studie zur AUA-Organisation zu erstellen. Michaelis: "Ein Berater mit großer internationaler Erfahrung, der nicht im österreichischen Beziehungsgeflecht verwurzelt ist."
Von den Ergebnissen der Studie hängt ab, ob und wie Burger nachbesetzt wird. Parallel dazu wird ein Headhunter beauftragt. Ende Oktober will Michaelis die neue Airline-Führung fix haben. Möglich sind ein oder zwei neue Vorstände. Auch ein Zweier-Team aus Ötsch und Finanzchef Thomas Kleibl ist nicht ausgeschlossen – aber unwahrscheinlich. Denn mit Burger verlässt der einzige echte Airliner die AUA.
Million zum Abschied
Josef Burger wurde gleich gestern von seinen Aufgaben entbunden. Sein Vertrag wäre noch bis September 2009 gelaufen. Michaelis: "Die Auflösung erfolgt ausgewogen. Mit 25 Dienstjahren hätte er in jedem Fall eine volle Abfertigung erhalten." Dem Vernehmen nach kriegt Burger seinen Vertrag ohne Erfolgsprämien plus ein Jahr Abfertigung ausbezahlt: in Summe 1,1 bis 1,2 Millionen Euro.
Keine Bespitzelung
Zu den aufgetauchten Spitzel-Vorwürfen stellen Ötsch und Michaelis unisono fest: "Es gab keine Bespitzelung." Ötsch wertet auch die Beraterbestellung nicht als Misstrauen gegen ihn.