Der spanische Fiskus darf Unternehmen keine Steuervorteile für den Kauf von ausländischen Unternehmen einräumen. Spanien müsse gewährte Vorteile von heimischen Unternehmen zurückfordern und das Steuerrecht anpassen, entschied die EU-Kommission. Offen blieb, wie viele Unternehmen betroffen sind und um welche Beträge es geht.
Spanische Unternehmen dürfen seit 2002 bei Beteiligungen im Ausland die Differenz zwischen Kaufpreis und tatsächlichem Wert der erworbenen Anteile steuerlich abschreiben.
Dies diskriminiere Beteiligungen innerhalb Spaniens, sagte EU- Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Alle seit dem 21. Dezember 2007 gewährten Steuervergünstigungen müssten von den Unternehmen zurückgefordert werden. Vor knapp zwei Jahren hatte die EU-Behörde offiziell angekündigt, die Regel eingehend zu überprüfen.
Übernahmen wie der Kauf des britischen Telekommunikationsanbieters O2 oder des Energieanbieters Scottish Power durch die spanischen Konzerne Telefonica und Iberdrola sind von der Entscheidung nicht betroffen, weil diese Geschäfte nach früheren Angaben vor dem 21. Dezember 2007 abgeschlossen wurden.