Wiener Börse dürfte mehr für Börse Laibach zahlen

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Die Wiener-Börse-Holding dürfte in dem bevorstehenden Pflichtangebot für die restlichen Anteile ihrer slowenischen Tochter den Minderheitsaktionären der Laibacher Börse mindestens den gleichen Preis anbieten müssen, den sie im Jahr 2008 für den Mehrheitsanteil gezahlt hat.

Die slowenische Wertpapierbehörde (ATVP) hat ihre Rechtsmeinung erneut bestätigt, dass grundsätzlich bei einem Pflichtangebot der gleiche Preis zu zahlen sei. Slowenischen Medienberichten zufolge ist das bevorstehende Pflichtangebot der Wiener Börse der einzige bekannte Anwendungsfall.

Die Wiener Börse hatte bis Anfang Februar 2010 81,01 % an der Börse Laibach gehalten und stockte per 8. Februar um 16,443 % auf 97,453 % auf. Zuvor wurde ein Urteil des slowenischen Obersten Gerichtshofes (OGH) bekannt, wonach die Wiener zur Legung des Übernahmeangebots für die restlichen Anteile verpflichtet wurden. Die Pflichtübernahme wird sie offenbar teurer zu stehen kommen, als zuvor angenommen. Medienberichten zufolge wurde im Februar mit den Minderheitsaktionären eine Vereinbarung über einen Preis von 800 Euro je Aktie erreicht, wonach die Übernahme knapp 5,1 Mio. Euro kosten würde. Bei dem Aktien-Preis von 1.401 Euro aus dem Jahr 2008 würden die restlichen Anteile insgesamt 8,9 Mio. Euro kosten.

Berufung gegen OGH-Urteil

Anfang Februar hatte die Wiener Börse angekündigt, ein Übernahmeangebot "sobald wie möglich" zu veröffentlichen. Allerdings geschah dies bis dato noch nicht. Außerdem teilte sie mit, dass vor dem slowenischen Verfassungsgerichtshof eine Berufung gegen das OGH-Urteil eingebracht werden soll.

Der OGH hat im Februar die Wiener Börse zu einem Übernahmeangebot für die restlichen Börse-Anteile verpflichtet. Hintergrund war ein Rechtsstreit mit der slowenischen Wertpapierbehörde über eine Novelle des Übernahmegesetzes, die zwischen dem Kauf im Juni 2008 und dem Closing im Oktober 2008 in Kraft getreten war. Im Dezember 2008 hatte die Wettbewerbsbehörde den Wienern die Stimmrechte in der Laibacher Börse entzogen, um ein Übernahmeangebot zu erzwingen. In dem Rechtsstreit über den Stimmentzug konnte die Wiener Börse die behauptete Gesetzeswidrigkeit bisher nicht nachweisen.

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