Coronavirus

2G bei körpernahen Dienstleistungen fällt

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Ab Samstag dürfen Veranstaltungen ohne Teilnehmer*innenbegrenzung stattfinden, 2G bleibt dabei allerdings. 

Die Regierung setzt trotz des derzeitigen Höhepunkts der Omikron-Welle weitere Öffnungsschritte. Neben den bereits bekannten Lockerungen ab kommendem Samstag wie dem Wegfall der 2G-Regel in Geschäften und Museen, kündigte die Regierung am Dienstag in einer Aussendung an, dass die 2G-Regel bei körpernahen Dienstleistungen ebenfalls ab 12. Februar fällt. Außerdem gibt es keine Personenobergrenze bei Veranstaltungen mehr, hier muss man aber weiterhin geimpft oder genesen sein.

Das heißt, für den Friseurbesuch braucht man künftig nicht mehr unbedingt einen Impf- oder Genesungsnachweis, sondern es reicht auch ein negatives Testergebnis (3G-Regel). Es muss allerdings eine FFP2-Maske getragen werden. Bei Veranstaltungen bleiben sowohl die 2G-Regel als auch die FFP2-Maskenpflicht indoor wie outdoor. Nachtgastronomie ist weiterhin nicht möglich, die Sperrstunde bleibt bei 24 Uhr.

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