Herbert Kickl

Coronavirus

3G im Büro startet schon ab November

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Na endlich! Nach einer Blockade kommt heute oder morgen 3G-Regel im Job. 

Wien. Türkis-Grün ist am Dienstag haarscharf an einer Riesenblamage vorbeigeschrammt. Weil eine Blockade der Opposition in der morgigen Bundesratssitzung für das neue Covid-Gesetz drohte, stand die gesamten Corona-Regeln für den Herbst auf dem Spiel. Doch nachdem ÖVP und Grüne der SPÖ von Pamela Rendi-Wagner zusicherten, dass betriebliche Tests auch nach Ende Oktober gratis bleiben, war der Weg frei. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein kann seine große Corona-Verordnung heute oder morgen ver­öffentlichen. Spätestens ab 1. November kann also die 3G-Regel am Arbeitsplatz kommen.

Konkret sieht die Lösung so aus: Im Bundesrat wird ein Entschließungsantrag gemeinsam von ÖVP, Grünen und SPÖ beschlossen, wonach dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zuzuweisen ist mit dem Ziel, die betrieblichen Tests solange für kostenlos zu erklären, wie die Teilnahme an Programmen wie „Alles gurgelt“ gratis ist.

Also alles paletti? Mitnichten – auch bis gestern zu Redaktionsschluss dieser Ausgabe war die Verordnung des Ministers nicht da – dem Vernehmen wartete der grüne Minister immer noch auf das Okay des Kanzleramtes. Doch was ist bis jetzt bekannt?

  • 3G im Job: Wer nicht ­alleine arbeitet, wird entweder geimpft, in den vergangenen sechs Monaten genesen oder aktuell getestet sein müssen, um seinen Job ausüben zu können. Ausgenommen sind nur ­Arbeitnehmer, die zum Beispiel alleine in einem Lkw sitzen, Lokführer etc.

Ungeimpfte werden öfter Maske brauchen

  • Mehr Maskenpflichten: Geplant ist auch eine Ausweitung der Maskenpflicht für alle jene, die nur getestet sind. Allerdings wurde bis zuletzt heftig gestritten, in welchen Bereichen das gelten soll. Im Gespräch waren Bereiche, wo es zu engen Kontakten kommt wie Friseure oder andere. Ein Entwurf sah das auch für die Gastro vor. Das dürfte aber vom Tisch sein.
  • Verweigerer. Wer die 3G-Regel nicht einhält, den könnte der Arbeitgeber ohne Bezahlung nach ­Hause schicken, dann entfällt die Lohnfortzahlung. Auch Kündigungen sollen möglich sein. Allerdings wurde auch darum gerungen. 
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