Genesene müssen sich 180 Tage nach Infektion testen oder impfen lassen
Genesene gelten seit 8. November am Arbeitsplatz nicht mehr als genesen, wenn ihre Covid-19-Infektion länger als 180 Tage zurückliegt. Das stellte das Gesundheitsministerium gegenüber der APA klar, nachdem es aufgrund der kürzlichen Änderungen an der 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung zuletzt Unklarheit gab.
Überall, wo 2G oder 2,5G gilt, waren Antikörpernachweise schon vor dem 8. November nicht mehr erlaubt. Am Arbeitsplatz, wo 3G gilt, hieß es in Paragraf 1 der Verordnung bis zum 8. November, dass auch Tests über neutralisierende Antikörper, die nicht älter als 90 Tage sind, als Nachweis gelten. Mit 8. November wurde diese Passage gestrichen.
Auch vor Inkrafttreten der Verordnung ausgestellte Nachweise auf neutralisierende Antikörper gelten nicht mehr. Die entsprechende Übergangsbestimmung in Paragraf 23 wurde ebenfalls gestrichen. Auch die Wirtschaftskammer informiert in einem Aushang zu 3G am Arbeitsplatz, dass sich Genesene 180 Tage nach überstandener Infektion testen oder impfen lassen müssen, um die 3G-Regel zu erfüllen.