Jetzt endlich ist die Corona-Verordnung da – sie enthält einige spannende Neuerungen.
Wien. Gleich mal vorweg: Die 3G-Verordnung gilt ab 1. November – enthält aber für 3G am Arbeitsplatz eine zweiwöchige Übergangsfrist (bis 14. November). Die Regeln für Skigebiete beginnen erst ab 15. 11. zu gelten.
3G in der Arbeit – dann können die Masken fallen
- Kaum Ausnahmen: Konkret müssen fast alle Beschäftigten geimpft, genesen oder getestet (PCR bis zu 72 Stunden, Anti-Gen bis zu 24 Stunden alt) sein, wenn sie an den Arbeitsort gelangen. Ausgenommen sind nur Personen, die nicht mehr als 2-mal 15 Minuten pro Tag Kontakt mit anderen haben und selbst das nur, wenn dieser im Freien stattfindet (z. B. Rauchpause). 2 Wochen lang ist alternativ zu 3G noch das Tragen einer FFP2-Maske möglich.
- Keine Maskenpflicht: An sich entfällt die Maskenpflicht bei 3G fast überall. MNS wird nur noch in Pflege- und Spitalseinrichtungen vorgeschrieben.
- 3G in Seilbahnen kommt – Après-Ski möglich
- Seilbahnen: Zur Nutzung von Seilbahnen sind Maske und 3G-Nachweis nötig (bei Kauf des Tickets). Wer am Berg wohnt und ins Tal zum Einkaufen fährt, muss nicht zwingend getestet, genesen oder geimpft sein.
- Reisebusse: Hier gilt 3G, aber keine Maskenpflicht.
- Après-Ski: Wer nur getestet ist, muss einen PCR-Test vorweisen. Ab einer Belegung von 300 Intensivbetten (Stufe 2), die bald erreicht wird, sind dann bloß noch Geimpfte und Genesene zugelassen.
- Gastro und Hotellerie: Hier geht’s eher locker zu
- Lockeres 3G: Hier werden weiter sogar die mäßig aussagekräftigen Wohnzimmer-Tests im Rahmen von 3G akzeptiert. Antigentests dürfen nur 24 Stunden alt sein, PCR-Tests 72 Stunden. „Ausnahmsweise“ können Selbsttests auch vor Ort abgenommen werden, also beispielsweise vor einem Lokal. In Wien werden nur noch PCR-Tests akzeptiert.
- Weihnachtsmärkte:
- Zutritt mit Bändern
- Advent mit 3G: Die Regeln sind laut Gesundheitsministerium so angepasst, dass keine Umzäunung mehr notwendig ist. Auch mit Bändern kann ein 3G-Nachweis dargestellt werden.
- Schultests gelten jetzt auch ganzes Wochenende
- Schüler: Schultests werden von Freitag bis Sonntag in Lokalen und sonstigen Einrichtungen anerkannt – auch wenn sie älter sind.
- Sportler brauchen einen 3G-Nachweis, sofern die Möglichkeit besteht, dass sie mit anderen Personen zusammentreffen.