Die Einmalzahlung erhalten ausschließlich Personen, die zwischen 1. Mai und 31. August 2020 zumindest 60 Tage lang Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Überbrückungshilfe bezogen haben, stellt das AMS klar.
" In den vergangenen Tagen wurden Fakten um die sogenannte „Einmalzahlung“ für Arbeitslose falsch oder irreführend unvollständig wiedergegeben", berichtet das AMS am Freitag in einer Aussendung. Aus diesem Grund stellt das Arbeitsmarktservice nun noch einmal klar, wer die Finanzspritze wirklich bekommt.
Zu den Fakten:
Die Einmalzahlung erhalten AUSSCHLIESSLICH Menschen, die zwischen 1. Mai und 31. August 2020 zumindest 60 Tage lang Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Überbrückungshilfe bezogen haben.
Achtung: Zeiten, in denen Krankengeld, Weiterbildungsgeld, Altersteilzeitgeld, Teilpension, Umschulungsgeld oder ausschließlich Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts bezogen wurden, zählen ebenso wenig dazu wie jene Phasen, in denen aufgrund einer Sperrfrist kein Geld ausbezahlt wurde!
Auch ist wichtig zu wissen, dass die Einmalzahlung pfändbar ist. Liegen Exekutionen vor, kann das Geld vom AMS also zur Gänze oder in Teilen einbehalten werden.
Die betroffenen Personen sollen das Geld spätestens Anfang der kommenden Woche erhalten, so das AMS. Ein Antrag muss nicht gestellt werden.