Coronavirus

648 Seiten Hammer-Klage gegen 2G-Regel

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Wiener Rechtsanwälte ziehen jetzt gegen die neuen 2G-Regeln zu Felde. 

Wien. Die als „Corona-Anwälte“ längst über die Wiener Landesgrenzen hinaus bekannten Juristen Florian Höllwarth (53) und Alexander Scheer (49) lassen nicht locker. Inzwischen unterstützen 7.500 Österreicher die Internet-Plattform der Advokaten im Kampf gegen bestimmte Corona-Maßnahmen der Regierung. Wie berichtet, haben die beiden Rechtsanwälte in der Vergangenheit bereits vier Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof eingebracht, doch jetzt legten sie die neuste in einer eigenen Pressekonferenz vor.

Es ist ein Hammer-Schriftsatz von 648 Seiten, der sich gegen die neuen 2G-Verordnungen richtet. „Wir wenden uns dagegen, dass in fast allen Bereichen nur noch Genesene und Geimpfte uneingeschränkte Rechte genießen“, sagt Höllwarth. Regelmäßig Getestete müssten weiterhin gleichgestellt bleiben.

Unterscheidung nur nach Infektiosität 

Das Anwalts-Duo, das sich auf die Expertise zahlreicher Fachleute beruft, strebt eine vergleichs­weise einfache Unterscheidung an – nämlich zwischen Infektiösen und Nichtinfektiösen. Johannes Scheer: „Infektiöse Menschen gehören selbstverständlich abgesondert, doch Nicht- infektiösen dürfen nicht die Rechte beschnitten werden.“

Höllwarth und sein Kollege fordern deshalb für die Zukunft die Anwendung des „gelinderen Mittels“ – völlig unabhängig vom Impfstatus. Wer demnach nachweisbar durch PCR-Test als nicht infektiös für einen bestimmten Zeitraum gilt, sollte genauso behandelt werden wie Geimpfte oder Genesene.

Beschwerden. In ihren bisherigen Beschwerden hatten sich die beiden ­Juristen gegen die FFP-2-Maskenpflicht ausschließlich für Nichtgeimpfte und die Verkürzung der Gültigkeit von PCR-Tests in Wien von 72 auf 48 Stunden sowie die 2G-Regel in der Nachtgastronomie gewandt. Der Verfassungsgerichtshof hat bislang noch nicht über die Beschwerden entschieden. 

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