oe24.TV Reporterin Marlene Breineder

Coronavirus

Ab heute (Fast)Lockdown für Ungeimpfte

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Ab heute gilt die 2G-Regel in ganz Österreich: Ungeimpfte müssen draußen bleiben. 

Österreich. FPÖ-Chef Herbert Kickl darf jetzt nicht mehr ins Kaffeehaus, denn heute beginnt der (Fast-)Lockdown für alle ohne Corona-Jaukerl. Wie von der Regierung am Freitagabend beschlossen, gilt jetzt im Freizeitbereich 2G (geimpft oder genesen). Österreichweit müssen alle ohne 2G-Nachweis in Gasthaus, Fitnesscenter oder Friseur draußen bleiben. Auch Events, Kino oder Fußballspiele sind tabu.
Die neuen Maßnahmen werden uns wahrscheinlich zumindest bis ins nächste Jahr begleiten, erklärte Vizekanzler Werner Kogler. Damit dürfte auch Silvester unter dem Motto „202G“ statt 2022 stehen. Für Ungeimpfte wird es also ab heute weniger besinnlich: Auch für Christkindlmärkte muss man geimpft oder genesen sein. Um doch noch Freizeitbeschäftigungen nachgehen zu können, überfluteten viele Österreicher am Wochenenden noch die heimischen Impfstationen des Landes. Währenddessen bringt ÖSTERREICH mit allen Details Ordnung in den Maßnahmen-Dschungel: Alle Regeln, die ab heute gelten, im Überblick:

GASTRO & CO: Nur noch für Geimpfte & Genesene Gasthaus.

Nur noch Geimpfte oder Genesene dürfen in die Gastro. Auch Events (über 25 Personen), Kinobesuchen, körpernahen Dienstleistungen, Fitnesscentern und Hotels müssen Ungeimpfte fernbleiben. Darüber hinaus gilt 2G auch in der Nachtgastronomie (Bars &Diskos) sowie bei Besuchen in Spitälern oder Heimen, im Fußballstadion oder auf Konzerten.

MASKEN: FFP2-Pflicht in Handel, Öffis & Museen

FFP2. Im gesamten Handel kehrt jetzt für alle die FFP2-Maskenpflicht zurück. Auch in Öffis, Bibliotheken und Museen muss sie verpflichtend getragen werden. Dort darf man dafür allerdings auch weiter ohne den Grünen Pass rein.

KINDER: Ab 12 Jahren 2G, darunter nur Schul-Tests

Unter 12. Für Kinder gilt die 2G-Regel erst ab 12 Jahren. Darunter braucht es, außerhalb der Schule, keine Tests für Gastro & Co. Zwischen 13 und 15 Jahren gilt der Ninja-Pass als 2G-Nachweis für die Freizeit. Nach der 9. Schulstufe gelten die Erwachsenen-Regeln.

GRÜNER PASS: Impfung nur mehr 9 Monate gültig

Immunisiert. Nach der zweiten Impfung gilt der Grüne Pass jetzt nur mehr 9 Monate lang. Danach braucht man eine Auffrischungsimpfung. Johnson-Geimpfte müssen sich eine zweite Dosis bis 3. Jänner holen, um einen gültigen 2G-Nachweis zu haben. Für bisher Ungeimpfte gibt es ein Impf-Zuckerl: Wer sich jetzt den Erststich holt, darf bis zum sechsten Dezember in Kombination mit einem PCR-Test in alle 2G-Bereiche. Als G wie geimpft gilt man aber weiter nur nach dem zweiten Stich.

ARBEIT: 3G-Regel im Job bleibt vorerst aufrecht

Büro. Bis zum 14. November kommt man am Arbeitsplatz mit FFP2-Maske davon, wenn man Kontakt zu anderen und keinen gültigen Grünen Pass hat. Danach ist der 3G-Nachweis (genesen, geimpft, getestet) für alle im Job verpflichtend. Ungeimpfte können also – mit negativem Corona-Test – auch weiterhin zur Arbeit gehen. Für Beschäftigte in Nachtgastro, bei Großveranstaltungen (ab 250 Personen) und im Gesundheitsbereich gilt grundsätzlich 2G, alternativ kann aber mit negativem PCR-Test und FFP2-Maske gearbeitet werden.

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